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Stichtag für Einschulung vorverschieben

Der Stichtag zur Einschulung soll auf Ende Mai vorverlegt werden. Eine Mehrheit der Bildungsund Kulturkommission ist einverstanden.

il. Gemäss aktueller Regelung im Volksschulgesetz erfolgt der Schuleintritt in den einjährigen obligatorischen Kindergarten im Kanton Schwyz für Kinder, die bis und mit 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden. Aufgrund der im November 2018 erheblich erklärten Motion «Erhöhung des Einschulungsalters für den Kindergarten und die Primarschule» führte das Bildungsdepartement im Auftrag des Regierungsrates eine Vernehmlassung über zwei mögliche Varianten einer Gesetzesänderung durch.

Bei der einen Variante sollte der bisherige Stichtag belassen werden, jedoch die Möglichkeit zur stärkeren Flexibilisierung geschaffen werden (Eintritt auch für zwei Monate jüngere Kinder ermöglichen respektive erleichterte Rückstellung für Kinder, die zwischen 31. Mai und 31. Juli Geburtstag haben). Bei der zweiten Variante erfolgt eine Vorverlegung des Stichtags auf den 31. Mai mit der Flexibilität, dass Kinder, die bis zum 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden, eingeschult werden können beziehungsweise dass Kinder, die zwischen dem 31. März und dem 31. Mai das fünfte Altersjahr vollenden, von den Erziehungsberechtigten mittels einfacher Mitteilung an den Schulrat um ein Jahr zurückgestellt werden können.

Stichtag 31. Mai Der Regierungsrat schlug dem Kantonsrat die Umsetzung der zweiten Variante und damit die Vorverschiebung des Stichtages um zwei Monate auf den 31. Mai vor. Mit dieser Variante, die in der Vernehmlassung von der Mehrheit befürwortet wurde, werden Kinder, die bis und mit 31. Mai das fünfte Altersjahr vollenden, im kommenden Schuljahr obligatorisch eingeschult.

Minderheit für 31. März

Nun hat die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) diese Teilrevision beraten. Die BKK ist sich einig, dass bezüglich Stichtag zur Einschulung eine Anpassung vorzunehmen und insbesondere eine Flexibilisierung einzuführen ist. Die Kinder sollen bei Schuleintritt etwas älter sein, und die Eltern sollen für Kinder, die nahe dem Stichtag geboren sind – zwei Monate vorher und zwei Monate nachher – niederschwellig entscheiden können, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht. Die Kommissionsmehrheit ist mit der regierungsrätlichen Fassung einverstanden. Eine Minderheit beantragt, den Stichtag auf den 31. März vorzuverlegen und die Flexibilisierung der Einschulung zwischen dem 28. Februar und dem 31. Mai zu ermöglichen. Der Regierungsrat lehnt die Minderheitsanträge ab.

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