«Sicherheitsdefizite rechtfertigen eine Temporeduktion»
Der Regierungsrat gibt dem Bezirksrat recht und weist eine Beschwerde ab. Diese verlangte, dass auf der nördlichen Sihlseeuferstrasse Tempo 80 beibehalten werden soll.
VICTOR KÄLIN
Nachdem im Sommer des Vorjahres der Bezirksrat Einsiedeln auf der nördlichen Sihlseeuferstrasse die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 reduzierte, reichte der Egger Beda Kälin im September eine Verwaltungsbeschwerde ein. Er verlangte die Aufhebung des Beschlusses und die Wiedereinführung von Tempo 80. In der Folge solidarisierten sich 876 Personen mit seiner Forderung (EA 76/19).
«Nötig, geeignet, verhältnismässig …» Auch wenn die moralische Unterstützung damals gross war, half sie in der Sache nicht weiter. Zumindest nicht auf Stufe Regierungsrat, welcher die Beschwerde erstinstanzlich zu beurteilen hatte: Am 12. Mai wies er diese nämlich ab. Somit behält die vom Bezirksrat angeordnete Temporeduktion von 80 auf 60 ihre Gültigkeit.
Massgebend für die Regierung war das vom Bezirk eingeholte «Geschwindigkeitsgutachten Sihlsee Nord». Gemäss Regierungsrat nennt dieses «diverse Sicherheitsdefizite, aufgrund derer eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit im gesamten Perimeter angezeigt ist». Tempo 60 statt 80 ist für die Regierung «nötig und geeignet und verhältnismässig », um diese Defizite beheben zu können. Der Bezirksrat habe sich korrekterweise auf dieses Gutachten berufen, als er die Temporeduktion beschloss.
Bremsweg wird um einen Drittel verkürzt Die Temporeduktion erstreckt sich über einen Perimeter von rund sechs Kilometern Länge entlang des nördlichen Sihlseeufers (Staumauer- und Sulzelstrasse) und auf rund einem Kilometer von der Egger Badi in der Langrüti bis zum Dorfeingang von Egg.
Als Sicherheitsdefizite listet die Regierung in ihrem Beschwerdeentscheid «neun unübersichtliche Kurven, zwölf Knoten mit ungenügenden Sichtweiten, Publikumsverkehr, Strassenverengung, Gefahr von Wildwechsel» auf. Nach Ansicht der Regierung kann darauf mit Tempo 80 «nur ungenügend reagiert werden». Mit Tempo 60 würde sich der Anhalteweg hingegen von 78 auf 53 Meter reduzieren. Dass die meisten Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit «vielerorts gar nicht ausschöpfen», wie der Beschwerdeführer selbst schreibt, «spricht also nicht für das Belassen der Höchstgeschwindigkeit, sondern für eine Anpassung an die tiefere».
Die Regierung anerkennt, dass der «ungleichmässige und unvorhersehbare Strassenverlauf » je nach Verhältnissen Tempo 80 durchaus erträgt; demgegenüber steht aber die generelle Empfehlung nach möglichst wenig Geschwindigkeitswechseln: «Ein Regime sollte wenn möglich über eine längere Strecke hinweg gelten.» «Anderthalb Minuten sind zumutbar» Wenn nur 60 statt 80 gefahren werden kann, verlängert sich die Fahrzeit um anderthalb Minuten. Durchgehend Tempo 80 ist ohnehin nicht möglich, und nur die wenigsten Verkehrsteilnehmer fahren die ganze Strecke, sondern lediglich Teile davon; deshalb ist für die Regierung klar, dass die «tatsächliche Fahrzeitverlängerung deutlich weniger als die anderthalb Minuten ausmachen wird» – und somit «zumutbar» ist. In der Bilanz der Regierung sind die Einschränkungen für den motorisierten Verkehr «sehr gering und damit verhältnismässig angesichts der grossen Wirkung der Temporeduktion».
Der Entscheid des Regierungsrates kann an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Für den Regierungsrat ist Tempo 60 «angezeigt». Deshalb lehnt er die Beschwerde ab. Foto: Archiv EA