Schwyzer Häuser werden deutlich unter Preis versteuert
Der Regierungsrat informiert über die Steuerwerte von nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften. Handeln müsste aber der Kantonsrat.
STEFAN GRÜTER
Das ist eine wirklich «heisse Kartoffel », darum wird sie wohl vorläufig nicht angerührt – die Steuerwerte der nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften. Die SP-Kantonsräte Andreas Marty (Einsiedeln/Arth) und Guy Tomaschett (Freienbach) wurden darauf aufmerksam, weil der Regierungsrat dieses Jahr eine Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe startete (EA 39/20). Begründet wird dies damit, dass sich deren Schätzwerte um mehr als 20 Prozent veränderten. Ausser Frage steht, dass die Veränderung bei den nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften noch grösser ist, und dies belegt der Regierungsrat in der Interpellationsantwort auch. Steuerwert zum Teil unter 50 Prozent des Verkehrswerts Die Regierung hat die Differenz zwischen den Steuerwerten und den erzielten Verkaufswerten in den letzten drei Jahren erfasst. «Die Auswertung ergibt, dass die Vermögenssteuerwerte bei den Einfamilienhäusern 53 Prozent der Verkaufspreise betragen, bei den Mehrfamilienhäusern sowie beim Stockwerkeigentum jeweils 58 Prozent», so das Fazit.
In einzelnen Gemeinden sind die Unterschiede noch stärker. In den Gemeinden Wollerau und Freienbach liegen die Vermögenssteuerwerte bei weniger als 50 Prozent der Verkaufspreise, in den Gemeinden Ingenbohl, Rothenthurm (59,2 Prozent), Morschach, Gersau, Lachen, Altendorf, Tuggen, Küssnacht und Feusisberg bei weniger als 60 Prozent und in den übrigen Gemeinden bei weniger als 70 Prozent, wie zum Beispiel im Bezirk Einsiedeln (63,6 Prozent), Unteriberg (69,7 Prozent) und Oberiberg (68,2 Prozent). Einzig in Muotathal und Alpthal (74,5 Prozent) liegen die Vermögenssteuerwerte zwischen 70 und 75 Prozent der Verkaufspreise.
«Dass sich bei den nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaftenwerten ein Handlungsbedarf abzeichnet, legen die angeführten Zahlen nahe», schreibt dazu die Regierung. Eine entsprechende Anpassung zu veranlassen, sei aber ausschliesslich Aufgabe des Kantonsrates.
«Mit der vorliegenden Antwort erfüllt der Regierungsrat in Bezug auf die Aktualität der Liegenschaftenwerte und der damit verbundenen Risiken erneut seine Informationspflicht gegenüber dem Kantonsrat. Der Regierungsrat kann gemäss kantonaler Gesetzgebung die Anpassung der Liegenschaftenwerte nicht beschliessen.» Könnte wieder zu Gerichtsfall werden Die Regierung bestätigt, dassndie Wahrscheinlichkeit steigt, «dass sich Steuerpflichtige, deren Grundstück aus individuellen Gründen neu geschätzt werden müssen, oder Steuerpflichtige ohne Grundbesitz, aber mit Wertschriftenvermögen, gegen die mutmassliche Ungleichbehandlung zur Wehr setzen».
Bereits im Jahr 2005 musste das Bundesgericht in Sachen Steuerwerte von nicht-landwirtschaftlichen Schwyzer Liegenschaften ein Machtwort sprechen, was im Kanton Schwyz für rote Köpfe und hitzige Debatten sorgte.
Schwyzer Einfamilienhäuser werden derzeit nur noch zu durchschnittlich 53 Prozent ihres effektiven Verkehrswerts besteuert.
Symbolbild: Victor Kälin