Veröffentlicht am

Kanton kann in Morschach ein zweites Asylzentrum kaufen

Kanton kann in Morschach ein zweites Asylzentrum kaufen Kanton kann in Morschach ein zweites Asylzentrum kaufen

Die Regierung hat sich bei den Asylzentren für zwei Standorte entschieden: Biberbrugg und Morschach.

ANDREAS SEEHOLZER

Wie kam der Entscheid für den Kauf der Liegenschaft Degenbalm zustande?

Wir haben im Vorfeld verschiedene Varianten geprüft und evaluiert, schlussendlich drei Varianten ausgearbeitet und dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt: den Kauf mit Neubau auf dem Gelände Biberhof für etwa 8,8 bis 9,0 Millionen Franken, den Kauf mit Neubau auf dem Gelände Degenbalm für etwa 16 Millionen Franken und den Kauf mit Sanierung der Liegenschaft Degenbalm für etwa 9,0 Millionen Franken.

Was kostet denn die Liegenschaft Degenbalm für sich?

Die gesamte Liegenschaft kann durch den Kanton gemäss verhandeltem Vorkaufsvertrag für 6,23 Millionen Franken käuflich erworben werden. Das Gesamtpaket beinhaltet das Land, welches sich in der Wohn- und Gewerbezone befindet und rund 5150 Quadratmeter umfasst, die Liegenschaft mit dem heutigen Durchgangszentrum sowie ein Chalet.

Für das Gelände besteht ein rechtsgültiger Gestaltungsplan. Das Chalet wird von uns nicht gemietet, bringt aber Mieteinnahmen von rund 90’000 Franken pro Jahr. Der Kanton ist bereits seit rund 30 Jahren Mieter im Degenbalm, der Mietzins beläuft sich aktuell auf rund 220’00 Franken pro Jahr. Wie ist der aktuelle Stand des Kaufprojekts? Wir erarbeiten zurzeit Bericht und Vorlage an den Kantonsrat. Bevor der Bericht und die Vorlage dem Kantonsrat unterbreitet werden können, wird der Regierungsrat das Geschäft behandeln und beschliessen. Noch fehlen uns die letzten Zahlen für die geplante Sanierung. Wir gehen davon aus, dass die Sanierung rund 2 bis 2,2 Millionen Franken kosten wird.

Letztendlich ist der Kauf des Degenbalms also günstiger als ein Neubau im Biberhof? Ja. Es gibt aber auch noch weitere Gründe für den Entscheid zum Kauf mit Sanierung Degenbalm. In Morschach können wir das bestehende Gebäude voraussichtlich ohne aufwendiges Baubewilligungsverfahren und den damit verbundenen Einsprachemöglichkeiten sanieren.

Am Standort Biberbrugg könnte es jedoch bis zu fünf Jahre dauern, bis ein Neubau bezugsbereit ist. Der Mietvertrag im Degenbalm läuft 2023 aus. Eine weitere Verlängerung wurde nicht in Aussicht gestellt. Damit besteht das Risiko, dass wir 2023 weder im Degenbalm noch in Biberbrugg ein Durchgangszentrum, kurz DGZ, für rund 100 Unterbringungsplätze haben. Nicht zu vergessen ist, dass die Liegenschaft inklusive der beiden Gebäude in Morschach sicher nicht an Wert verlieren wird und wir in Morschach mit dem bestehenden DGZ etwas aufgeben würden, das aktuell reibungslos läuft. Bis wann wäre der Kauf amortisiert?

Voraussichtlich bis in spätestens zehn Jahren.

Wie stellt sich der Gemeinderat von Morschach zum Kauf?

Wir haben den Gemeinderat von Morschach über die Kaufabsichten des Kantons bereits informiert – er begrüsst den Kauf. Das DGZ, welches, wie bereits erwähnt, seit rund 30 Jahren in Morschach betrieben wird, ist auch politisch akzeptiert. Warum haben wir in der äusseren Kantonshälfte kein Asylzentrum?

Das Volkswirtschaftsdepartement hatte vor Jahren im Wägital einen Standort evaluiert und zum Kauf vorgeschlagen. Dieses Projekt wurde dann aber im Kantonsrat verworfen. Wir haben zwischenzeitlich viele möglichen Standorte geprüft – auch im äusseren Kantonsteil –, aber leider keine geeigneten Standorte oder Objekte gefunden. Der Standort Degenbalm ist darum für uns ein Glücksfall, wir sollten ihn jetzt nicht leichtfertig aufgeben. Der Entscheid für Morschach hat also nichts damit zu tun, dass Sie in unmittelbarer Nähe des Durchgangszentrums Biberhof wohnen?

Nein, überhaupt nicht. Der Betrieb im DGZ Biberhof funktioniert störungsfrei, die Integration verläuft reibungslos und gesittet. Ich habe privat auch keine negativen Erfahrungen gemacht. Die Regierung hat sich bei den Asylzentren also für die Zwei-Standort-Strategie entschieden, Degenbalm und Biberbrugg. Wäre es nun denkbar, in Biberbrugg das Bundesausreisezentrum, ein BAZ, zu realisieren? Nein, für ein BAZ mit rund 340 Unterbringungsplätzen hat es in Biberbrugg zu wenig Platz. Hat man mit dem Bund Verhandlungen geführt, ob allenfalls ein kleineres BAZ möglich wäre? Nein, denn der Bund hat die Rahmenbedingungen für die BAZ definiert. Zudem ist das Plangenehmigungsverfahren für ein BAZ in Wintersried durch den Bund sistiert worden. Wir gehen davon aus, dass der Bund an den Unterbringungszahlen festhält. Der Schwyzer Regierungsrat hat sich von Beginn an gegen ein BAZ am Standort Wintersried gewehrt. Diese Haltung ist nach wie vor ungebrochen. Andere Frage: Wäre für ein grosses kantonales Asylzentrum ein Standort in Biberbrugg möglich gewesen? Theoretisch ja, aber wir wollen bewusst keine Massierung von Asylsuchenden an einem Standort, denn bei 200 Personen an einem Standort werden die Anforderungen und Aufwendungen an die Betreuung und insbesondere an die Sicherheit viel höher. Die Betreuung an einem Standort ist zwar kostengünstiger als an zwei Standorten. Dieser Preisvorteil wird aber durch erhöhte Sicherheitsanforderungen und -massnahmen weitgehend kompensiert.

«Am Standort Biberbrugg könnte es bis zu fünf Jahre dauern, bis ein Neubau bezugsbereit ist»: Regierungsrat Andreas Barraud.

Foto: Andreas Seeholzer

Share
LATEST NEWS