Veröffentlicht am

«Kein Nachteil für Unteriberg»

«Kein Nachteil für Unteriberg» «Kein Nachteil für Unteriberg»

Der Schwyzer Regierungsrat beantragt, eine Motion von Unteriberger Kantonsräten nicht erheblich zu erklären

Kantonsräte setzen sich mit einer Motion für einen «fairen Nachteilsausgleich in Sachen Konzessionserneuerung Etzelwerk» ein. Der Regierungsrat findet, es sei bereits heute möglich, Nachteile auszugleichen: «Es kann bis zu einem Drittel des Wasserzinsanteils geltend gemacht werden.»

MAGNUS LEIBUNDGUT

Die Wogen gingen hoch im Februar in Unteriberg: An einer Infoveranstaltung wurde kommuniziert, dass die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen im Kanton Schwyz grösstenteils im Gebiet der Gemeinde Unteriberg umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen stehen in Zusammenhang mit der Konzessionserneuerung Etzwelwerk. Vorgesehen sind die Regeneration des Moorgebietes Breitried sowie die Revitalisierung der Minster. Aufgrund der Neukonzessionierung erwachse der Gemeinde Unteriberg kein Nachteil, hielt das Schwyzer Umweltdepartement fest. Deshalb gebe es auch keine Abfindung.

Das liessen die beiden Unteriberger Kantonsräte Sepp Marty (FDP) und Adolf Fässler (SVP) nicht auf sich sitzen: «Diese Massnahmen hätten den erheblichen Verlust von Kulturland zur Folge und wirken sich in raumplanerischer Hinsicht klar zum Nachteil der Gemeinde Unteriberg aus», schreiben die beiden Räte in ihrer Motion: Besonders unangemessen erscheine die Tatsache, dass die Gemeinde Unteriberg als Nicht-Konzessionsgeberin die Hauptlast der im Rahmen der Neukonzessionierung des Etzelwerks anfallenden Umweltmassnahmen tragen soll.

«Keine Gesetzesänderung» «Der von den Motionären beanstandete faire Nachteilsausgleich bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen infolge einer Wasserkraftnutzung bedarf keiner Gesetzesänderung », schreibt die Schwyzer Regierung in ihrer Antwort: Basierend auf dem Wasserrechtsgesetz bestehe bereits heute die Möglichkeit, vorhandene Nachteile vorzubringen, wenn diese nicht bereits durch den Kraftwerksbetreiber vergütet würden.

«Wenn ein nachvollziehbarer Nachweis von Nachteilen besteht, kann bis zu einem Drittel des kantonalen Wasserzinsanteils geltend gemacht werden», hält die Regierung fest: Dies entspreche der Praxis des Regierungsrats und sei für die Gemeinde Innerthal aufgrund der vorhandenen Nachteile angewandt worden.

Die Gesuchstellerin (SBB) habe im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts entsprechende Massnahmen vorzuschlagen, heisst es in der Antwort der Regierung: Die vorgesehene Revitalisierung der Minster und die Moorregeneration Breitried würden ein hohes ökologisches Potenzial aufweisen und in nächster Nähe des Sihlsees liegen.

Der Regierungsrat geht auf die von der Gemeinde Unteriberg monierten Nachteile wegen der Massnahmen und der Neuregelung der Verbauungskosten an Bächen ein: «Mit dem Abgeltungsmodell liegen Lösungsmöglichkeiten für die Landwirte vor.» Das Einverständnis der Oberallmeind- Korporation und der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz zum Abgeltungsmodell würden bereits vorliegen.

Revitalisierte Gewässerabschnitte – auch das Projekt an der Minster – würden viele Funktionen erfüllen, teilt der Regierungsrat mit: «Neben ökologischen Aspekten wie die Aufrechterhaltung der Artenvielfalt von Flora und Fauna ist auch der Erholungsraum für Menschen ein wichtiger Punkt.» «Kommune steht in der Pflicht»

Die Revitalisierungspflicht sei gemäss Gewässerschutzgesetz zwar eine Bundesaufgabe, konstatiert die Schwyzer Regierung: «Für die Erhaltung und Wiederherstellung des natürlichen Zustands von Gewässern haben jedoch auch der Kanton,die Bezirke und die Gemeinden zu sorgen.» Diese hätten Massnahmen zu unterstützen, die der Revitalisierung eines Gewässers dienen und einen naturnahen Hochwasserschutz gewährleisten würden.

Die im bisherigen Konzessionsvertrag geltende Regelung für eine Beteiligung des Etzelwerks an den Verbauungskosten von Wildbächen im Einzugsgebiet des Sihlsees von fünf bis zwanzig Prozent der Kosten sei neu beurteilt worden, teilt der Rat mit: «Die Verbauungen schützen heute in erster Linie die Anstösser vor Hochwasser und bringen für die Stromproduktion des Etzelwerks kaum mehr Vorteile.» Mit der neuen Regelung werde sich die SBB in Zukunft nicht mehr an Verbauungskosten von Wildbächen im Einzugsgebiet des Sihlsees beteiligen.

Auf dem Hoheitsgebiet des Bezirks Schwyz – respektive der Gemeinde Unteriberg – werde die Sihl nicht genutzt, betont der Regierungsrat: Folglich seien Bezirk und Gemeinde nach Wasserrechtsgesetz keine Konzessionsgeber und könnten auch nicht an der Abgeltung für die Nutzung der Wasserkraft über den Wasserzins mitpartizipieren. Kein Nachweis aus Unteriberg

Gemäss Gesetz könne der Kanton bis zu einem Drittel seines Anteils an Wasserzinsen eines Kraftwerks an Gemeinden verteilen, die durch die Wasserkraftnutzung besondere Nachteile erleiden würden, wenn diese nicht durch das Kraftwerk vergütet werden, schreibt die Regierung: «Die Gemeinde Unteriberg hat somit die Möglichkeit, ein Gesuch mit nachvollziehbaren Nachteilen, die sie aus der Neukonzessionierung erfährt, einzureichen.» Der Regierungsrat prüfe anschliessend, ob effektiv Nachteile aufgrund der Wasserkraftnutzung vorliegen würden, und entscheide über die Höhe des Gemeindeanteils.

«Ein Nachweis mit nachvollziehbaren Nachteilen wurde seitens Gemeinde nicht nachgereicht, obschon mit Schreiben vom 2. Juli 2018 an den Gemeinderat Unteriberg diese Möglichkeit mitgeteilt wurde», stellt die Regierung fest: Sie beantragt dem Kantonsrat, die Motion der beiden Unteriberger Kantonsräte nicht erheblich zu erklären.

Jetzt und nachher: Die Foto links und die Visualisierung rechts machen die Unterschiede, welche die Revitalisierung der Minster bringt, deutlich.

Share
LATEST NEWS