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Beschwerde erhoben zur Buswendeschlaufe Arth

see. Die Einsprachen gegen den kantonalen Nutzungsplan Buswendeschlaufe Arth wurden vom Baudepartement des Kantons Schwyz abgewiesen. «Wir machen weiter und reichen Beschwerde beim Regierungsrat ein», schreiben Judith und Ivo Meienberg in einer Mitteilung vom letzten Dienstag. Die Beschwerdeführer sind Doris Bussmann als Vertreterin der Sammeleinsprache sowie Judith und Ivo Meienberg aus Arth.

Da es einerseits um den Schutz des Arther Seeufers gehe, aber auch um den Erhalt der Erholungs- und Badezone im Bereich Chäppeli/Aazopf, betreffe dieses Anliegen viele Einwohner der Gemeinde Arth, heisst es in der Mitteilung weiter.

Alternative Standorte

Wie die Einsprecher ausführen, schreibe das Baudepartement Folgendes: «Die Tangierung des Gewässerraums des Zugersees sowie geringfügig auch des Zugersees ist unbestritten.» Dies sei so aber nicht der Fall: «Auf einer Länge von 18 Metern ragt die geplante Buswendeschlaufe sogar bis zu drei Meter in den See hinein.

Dabei gäbe es laut den Einsprechern «durchaus alternative Standorte in unmittelbarer Nähe.» Diese alternativen Varianten wurden dem Baudepartement vorgelegt. Die sogenannte Variante Sagenmattli würde zusätzlich das Hünenbergquartier erschliessen. Seitens des Baudepartements hiess es, dass diese alternative Variante, die sich 350 Meter vom Standort Aazopf entfernt befindet, verkehrstechnisch nicht zu realisieren sei. Trotz aller Bemühungen vonseiten der Einsprecher um eine gute Lösung für die Erhaltung der Bade- und Erholungszone, welche von den Anwohnern seit Jahrzehnten rege genutzt wird, halte das Baudepartement «an der teuren und nicht gewässerschutzkonformen Variante fest».

Die Alternative sei nicht zu realisieren, sagt das Baudepartement.

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