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An minderjährigen Stieftöchtern vergriffen

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 52-jährigen Schweizer zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe.

RUGGERO VERCELLONE

«Ich weiss, dass ich ein grosses Problem mit meiner Sexualität habe. Mittlerweile habe ich das aber eher im Griff», sagte der heute 52-jährige Schweizer am Donnerstag vor dem Schwyzer Strafgericht. Ein vor zwei Jahren erstelltes Gutachten attestierte dem in der March Wohnhaften eine «heterosexuelle Pädophilie » und ein gesteigertes sexuelles Verlangen. Er brauche täglich drei bis fünf Orgasmen.

Dieser «sexbesessene Mann», wie es die Staatsanwältin ausdrückte, konnte seinen ausgesprochen starken Trieb über Monate zwischen 2013 und 2015 nicht unter Kontrolle halten. Er vergriff sich zuerst mehrmals an seiner damals 13-jährigen Stieftochter. Als das Mädchen vehement sagte, sie wolle das nicht mehr, liess der Stiefvater von ihr ab. Wenige Monate später versuchte er es bei der anderen Stieftochter, die rund 12-jährig war.

Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren, eine ambulante Massnahme bei einem erfahrenen forensischen Therapeuten und ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Der Beschuldigte, der sich nach den Vorfällen selbst bei der Polizei anzeigte und sich nach der U-Haft freiwillig in eine Therapie begab, habe dies nur auf Druck der Ehefrau getan, sagte die Staatsanwältin. Sie bezweifelte überdies den Erfolg der derzeitigen Therapie. Der Verteidiger plädierte für eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Diese Strafe sei teilbedingt auszusprechen, wobei der unbedingte Teil des Strafvollzugs zugunsten einer ambulanten Massnahme beim gleichen Therapeuten wie bis anhin aufzuschieben sei. Sein Mandant habe sich freiwillig selbst angezeigt, um sein Gewissen zu beruhigen. Er sei geständig und bereue heute zutiefst, was er getan habe. Er wolle nichts vertuschen oder verharmlosen. Er lebe jetzt allein und zurückgezogen und lasse seine Ex-Frau mit den Kindern gratis in seinem Haus wohnen.

Mindestens 14 Vergewaltigungen angenommen

Das Strafgericht verurteilte den Schweizer zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe. Diese muss er vollumfänglich absitzen. Zudem wurde eine ambulante Massnahme und ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen angeordnet. Das Strafgericht ging bei seiner Strafzumessung von mindestens 14 Vergewaltigungen des Mannes an seinen beiden Stieftöchtern aus.

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