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Im Kanton Schwyz arbeiten rund 370 Grenzgänger

DANIEL KOCH

Die Grenzgängerstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) liefert quartalsweise Informationen zur Zahl der in der Schweiz erwerbstätigen ausländischen Grenzgänger und deren wichtigsten Merkmale. Im vierten Quartal 2019 waren demnach im Kanton Schwyz 373 Grenzgänger beschäftigt. Davon kamen 181 aus Deutschland, je 37 aus Frankreich und Italien und 28 aus Österreich. Der Rest entfällt auf diverse Länder. Die grösste Zahl arbeitet im Tertiärsektor. Besonders viele, nämlich 71 Personen, werden dem Bereich «Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen» zugeordnet, weitere 50 Personen finden sich im Bereich «Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen».

Somit ist es nicht verwunderlich, dass mit Abstand am meisten Grenzgänger in der Gemeinde Freienbach ihr Auskommen finden – 118 Personen hatten dort im vierten Quartal 2019 ihren Arbeitsort. Weitere 88 Personen arbeiteten in Wollerau, 30 in Feusisberg. 236 der 373 Grenzgänger entfielen damit auf die drei Höfner Gemeinden. Aus grenznahen Landkreisen

Von den Beschäftigten mit Wohnsitz in Deutschland stammen die meisten aus den grenznahen Landkreisen: Waldshut (23), Lörrach (17), Konstanz (12) und Breisgau-Hochschwarzwald (7). Aber auch aus Städten wie München (12) und Berlin (7) reisen Personen für die Arbeit in den Kanton Schwyz. Von den französischen Grenzgängern stammten 22 aus dem Département Haut-Rhin und je fünf aus Haute- Savoie und Ain.

In der gesamten Zentralschweiz gab es im vierten Quartal 2019 2235 Grenzgänger. Mit Abstand am meisten Grenzgänger hat es mit über 122’000 in der Genferseeregion, gefolgt von der Nordwestschweiz (70’000) und dem Tessin (68’000). Der überwiegende Teil der 329’000 Grenzgänger stammt denn auch aus Frankreich (180’000).

Grenzgängerbewilligung Grenzgänger sind Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens einmal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren. Grenzgängern aus Drittstaaten kann eine Grenzgängerbewilligung nur erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sind.

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