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Eine Kampfwahl ist unwahrscheinlich

In den katholischen Kirchgemeinden gehen die Gesamterneuerungswahlen des Kantonskirchenrats über die Bühne. In den meisten Gemeinden kommt hierbei eine stille Wahl zustande. In einer Kirchgemeinde fehlt bis jetzt noch ein Kandidat.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Am Montag ist die Frist abgelaufen: Bis am 30. März hatten die Kirchgemeinden Zeit, Wahlvorschläge für das Kirchenparlament einzureichen. Von den meisten Gemeinden hat Linus Bruhin, Sekretär des kantonalen Kirchenvorstands, bereits eine Liste mit den Kandidaten erhalten.

«Bis jetzt zeichnet sich an den meisten Orten eine stille Wahl ab», sagt Bruhin. Das heisst, dass die Kirchgemeinden exakt so viele Kandidaten vorschlagen wie sie Sitze im sechzig Mitglieder umfassenden Kirchenparlament haben.

Eine Kirchgemeinde schlägt aus der Reihe: In dieser konnte bis anhin kein Kandidat gefunden werden. «Wir werden für diese Gemeinde eine Lösung finden », führt Bruhin aus: Bis spätestens zur übernächsten Sitzung des Kantonskirchenrats am 19. Juni, an der eine konstituierende Sitzung des Kirchenparlaments über die Bühne geht. Einsiedeln besetzt fünf Sitze

Fakt ist: Weil bis anhin keine Kirchgemeinde mehr Kandidaten meldet als ihr Sitze im Parlament zusteht, entfällt aller Voraussicht nach auch der Wahltermin an der Urne am 10. Mai. «Bis jetzt zeichnet sich keine Kampfwahl ab», konstatiert Bruhin. Noch fehlen allerdings die Resultate aus 13 Kirchgemeinden.

Keine Probleme bereitet der Kirchgemeinde Einsiedeln der Umstand, ihre fünf zur Verfügung stehenden Sitze im Kirchenparlament zu besetzen: «Wir haben fünf Kandidaten und können fünf Mitglieder in den Kantonskirchenrat berufen », sagt Hans Iten, Präsident der katholischen Kirchgemeinde Einsiedeln. Seines Wissens ist es seit der Gründung der katholischen Schwyzer Kantonalkirche im Jahr 1998 nur ganz selten zu einer Kampfwahl im Kantonskirchenrat gekommen.

Weil die Unterschriften noch fehlen, können die Namen der still gewählten Mitglieder des Kirchenparlaments aus Einsiedeln noch nicht genannt werden. «Der Fall, dass ein Sitz im Kirchenparlament vakant blieb beziehungsweise im Kantonskirchenrat nicht besetzt werden konnte, ist bis anhin in der Geschichte der Schwyzer Kantonalkirche noch nie aufgetreten», bestätigt Bruhin.

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