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Regierung definiert Informatik-Beiträge

IN KÜRZE

Kanton. Der Regierungsrat hat den Bericht und die Vorlage zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Änderung betrifft ausschliesslich eine Anpassung der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen, um den finanziellen Zusatzaufwand bei der Einführung des Fachs Informatik abzudecken.

In Koordination mit der Regelung bei den kantonalen Mittelschulen, wonach zwei zusätzliche Lektionen finanziert werden, soll auch der Beitrag bei den privaten Mittelschulen um je zwei Lektionen (à 350 Franken), also um 700 Franken pro Schwyzer Schülerin oder Schüler für die ganze vierjährige Ausbildungsdauer erhöht werden. Die Erhöhung wird zusammen mit der effektiven Einführung des Faches ab dem Schuljahr 2020/2021 einlaufend wirksam. Bei gleicher Schülerzahl führt die Erhöhung zu Mehrkosten von jährlich rund 80’000 Franken, respektive rund 320’000 Franken in Bezug auf die vierjährige Ausbildungszeit.

Per Vernehmlassung forderten die drei privaten Mittelschulen eine stärkere Erhöhung, das heisst einen Zusatzbeitrag von 200 Franken, um dem ihrer Meinung nach ungleichen Berechnungsmodell zwischen den kantonalen und den privaten Mittelschulen Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat sieht hingegen keinen Grund, über die rechnerisch hergeleitete Erhöhung des Pauschalbeitrages um 175 Franken hinauszugehen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im April 2020 im Kantonsrat behandelt, sodass die Änderung zeitgerecht auf das Schuljahr 2020/2021 in Kraft gesetzt werden kann./Vi.

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