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Ampel auf grün für Autobahnanschluss

Schindellegi. Das Verwaltungsgericht hat verschiedene Beschwerden gegen den kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten Freienbach» abgelehnt. Das Gericht schützt das vom Baudepartement gewählte Vorgehen, zuerst den Nutzungsplan aufzulegen und die konkreten Umweltanforderungen anschliessend im Projektgenehmigungsverfahren zu prüfen. Auch die Koordination mit dem Bund und mit der Gemeinde als weitere involvierte Stellen sei gewährleistet.

Der bestehende Halbanschluss Halten an die Autobahn A3 in Schindellegi soll zu einem Vollanschluss ausgebaut werden, um insbesondere die Verkehrssituation in der Gemeinde Freienbach zu entschärfen. Teil des Vollanschlusses ist eine neue, 1,3 Kilometer lange Zubringerstrasse von der Wilenstrasse zum Autobahnanschluss. Gegen den dafür öffentlich aufgelegten kantonalen Nutzungsplan wurden verschiedene Beschwerden eingereicht, die der Regierungsrat erstinstanzlich abgewiesen hatte.

In der Gemeinde Freienbach ist eine Pluralinitiative zur Linienführung des Autobahnzubringers hängig. Sobald der Verwaltungsgerichtsentscheid rechtskräftig ist, wird das Baudepartement zusammen mit der Gemeinde prüfen, wie das Projekt des Vollanschlusses Halten vorangetrieben werden kann.

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