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Kantonsrat ist bereits zuständig

IN KÜRZE

Motion. Am 9. September reichte Kantonsrat Herbert Huwiler (SVP, Freienbach) eine Motion ein. Darin verlangte er, dass das Gesetz über die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke dahingehend geändert werden soll, dass neu der Kantonsrat dafür zuständig ist.Bisher sei es der Regierungsrat gewesen.

Doch damit verlangt Huwiler etwas, das seit 20 Jahren im Steuergesetz steht. Denn im Steuergesetz vom 9. Februar 2000 ist diese Kompetenzregelung bereits doppelt verankert. So heisst es sowohl im Paragraf 22 Absatz 3 wie auch im Paragraf 42 Absatz 3: «Der Kantonsrat legt dabei die wesentlichen Schätzungsgrundlagen fest, ordnet das Verfahren und beschliesst über Zeitpunkt und Ausmass von allgemeinen und periodischen Anpassungen.» Gestützt auf die beiden Gesetzestexte habe der Kantonsrat für den Bereich der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und den Bereich der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe zwei Schätzungsgesetze erlassen, hält die Regierung in ihrer Antwort fest. Weil das Schätzungsgesetz bezüglich der generellen Neuschätzung nichtlandwirtschaftlicher Liegenschaften keine eigenständige Regelung enthält, gelte der im Steuergesetz festgelegte allgemeine Grundsatz.

«Demnach liegt die Kompetenz, über Zeitpunkt und Ausmass von allgemeinen und periodischen Anpassungen der nichtlandwirtschaftlichen Schätzungswerte zu bestimmen, bereits heute beim Kantonsrat», so die Regierung, die deshalb beantragt, Huwilers Motion als nicht erheblich zu erklären.

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