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SVP sagt zweimal Nein zum 9. Februar

Die beiden eidgenössischen Vorlagen finden bei der kantonalen SVP keine Unterstützung. Die Partei sagt Nein zum gemeinnützigen Wohnungsbau und zur Änderung des Straf-gesetzbuches.

SVP. Die eigens aus Zürich an die SVP-Parteiversammlung angereiste SP-Nationalrätin Jacqueline Badran zeigte in ihrem sehr engagierten Referat die aus ihrer Sicht positiven Aspekte der Initiative «für mehr bezahlbare Wohnungen» auf. Als «Mutter des Volksbegehrens » verwies sie auf die unerhörten Preissteigerungen im Wohnungsmarkt der letzten Jahre und die damit verbundenen Spekulationen von Grosskonzernen und ausländischen Investoren. Mit vorliegender Initiative will man dieser Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt einen Riegel schieben.

Diesem Ansinnen widersprach SVP-Kantonsrat Xaver Schuler (Seewen) vehement. Als Gemeindepräsident der bevölkerungsreichen Gemeinde Schwyz wehrt er sich gegen staatliche Eingriffe und planwirtschaftliche Rezepte, welche die Autonomie und die Entwicklung der Gemeinden unnötig untergraben beziehungsweise einschränken würden. Es sei allein Sache der Gemeinden und deren Bevölkerung, ob sie sich im gemeinnützigen Wohnungsbau verstärkt engagieren wollen oder eben auch nicht. Die SVP empfiehlt die eidgenössische Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen » mit 68 Nein bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung.

Freie Meinungsäusserung nicht weiter beschränken

SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (Lachen) legte als Präsident der Nationalratskommission für Rechtsfragen die geplante Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes dar. Was augenscheinlich gut tönt, wird aber in der Gerichtspraxis unterschiedlich ausgelegt und führt bereits heute (mit dem bestehenden Gesetz) zu bisweilen gegensätzlichen Urteilen. Zudem seien Minderheiten durch die Bundesverfassung bereits heute ausreichend geschützt und müssten nicht durch entsprechende Auflistung auf Gesetzesstufe noch zusätzlich ausgeweitet werden.

Die SVP des Kantons Schwyz empfiehlt die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärgesetzes, das sogenannte «Zensurgesetz», vom 9. Februar 2020 mit 69 Nein bei nur einer Ja-Stimme zur Ablehnung.

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