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SOB ist gut auf Kurs, SBB muss noch zwölf Bahnhöfe um- und ausbauen

In vier Jahren müssen alle Bahnhöfe und Bushaltestellen barrierefreies Ein- und Aussteigen ermöglichen.

JOSIAS CLAVADETSCHER

Mit der neuen Bundesverfassung und dem darauf basierenden «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen » hat landesweit eine grosse Um- und Ausbauwelle eingesetzt. Bahnhöfe, Bus-, Trolleyund Tramhaltestellen, Luftseilbahnen sowie Schiffsstationen müssen alle angepasst werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist 2004 in Kraft getreten. Innert 20 Jahren, bis spätestens Ende 2023, müssten alle Anlagen barrierefrei sein.

Das ist nicht ganz einfach, da in der Schweiz mehr als 1800 Bahnhöfe bestehen. Von diesen sind gemäss einem Zwischenbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) etwa 820 saniert. Ein Grossteil also noch nicht. Zumindest teilweise wird man das Ziel von 2023 auch nicht erreichen. Auch grosse Bahnhöfe noch auf der Warteliste Im Kanton Schwyz sieht es ebenfalls nicht rosig aus. Aktuell waren am Stichtag 16 der total 28 Bahnhöfe und Haltestellen noch nicht saniert. Darunter am SBB-Netz grosse wie die Bahnhöfe Arth-Goldau, Schwyz, Brunnen oder Pfäffikon. Hier stehen in den nächsten vier Jahren noch erhebliche Arbeiten an. Gemäss Planung sollen so bis Ende 2023 dann fast alle mit dem Gesetz konform sein. Eine Sonderstellung nehmen die SBB-Stationen Freienbach und Pfäffikon ein, dort sind Massnahmen erst in Abklärung.

Südostbahn ist bestens auf Kurs Auffallend ist, dass die SBB wesentlich stärker im Verzug sind als die SOB. Die Privatbahn hat ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht. Von ihren 13 Haltestellen im Kanton sind gemäss Erhebung nur noch vier nicht saniert (Altmatt, Biberegg, Steinerberg, Sattel-Aegeri). Wichtige SOB-Bahnhöfe wie Einsiedeln, Biberbrugg, Freienbach, und mittlere wie Rothenthurm, Schindellegi sowie Wollerau sind bereits saniert. Ende 2023 wird die SOB auch die verbliebenen vier Stationen angepasst haben.

Es geht dabei nicht nur um die Zugänge zu den Perrons. Derartige Rampen und Unterführungen sind an den meisten Orten erstellt worden. Es geht viel mehr um die Einstiegskanten an den Perrons. Künftig soll man in alle Züge niveaugleich und stufenfrei einsteigen können. Davon werden nicht nur Personen mit Behinderungen profitieren, sondern auch Senioren und Passagiere mit Gepäck oder mit Kinderwagen.

Die neue Rechtsgrundlage gilt übrigens nicht nur für den öffentlichen Verkehr, sondern auch für neue öffentliche Bauten und Anlagen, für Neu- oder Umbauten von Häusern mit mehr als acht Wohnungen oder mehr als 50 Arbeitsplätzen oder für Luftseilbahnen mit neun oder mehr Plätzen.

Auch Ersatzmassnahmen sind möglich

Das Gesetz sieht allerdings vor, dass all diese Massnahmen verhältnismässig sein müssen. Eine Beseitigung der Hindernisse kann nicht durchgesetzt werden, wenn der erwartete Nutzen in einem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand steht, dem Umwelt-, Natur- und Heimatschutz oder der Betriebssicherheit entgegensteht. Stationen mit nur geringem Publikumsverkehr können darum Ersatzmassnahmen vorsehen.

Vorübergehend ist das in Immensee, Merlischachen, Reichenburg und Schübelbach so geplant, für die Zeit nach 2023 auch weiterhin in Sisikon und Bäch. Unter Ersatzmassnahmen versteht man zum Beispiel, dass das Personal vor Ort betroffenen Passagieren beim Ein- und Ausstieg individuell Hilfe leistet.

Neben der Sanierung der Bahnhöfe sind im gleichen Zeitraum ebenfalls die Busbetriebe gefordert. Sie müssen an vielen ihrer Haltestellen, die eine gewisse Frequenz erreichen, die Einstiegskanten ebenfalls anpassen. An diesen Kosten werden sich auch die Gemeinden beteiligen müssen. Denn gemäss kantonalem Recht ist immer der jeweilige Strasseneigentümer für die Bus-Haltestellen zuständig.

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