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Klage gegen Polizisten: nächste Runde

Der unterlegene Privatkläger zieht den Fall ans Kantonsgericht weiter. Für die Steuerzahler wird das teurer.

RUGGERO VERCELLONE

Die vier Schwyzer Polizisten, die von einem 50-jährigen Ausserschwyzer wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung und Entführung vor das Strafgericht gezerrt wurden, können den Fall trotz vollumfänglicher Freisprüche noch nicht als erledigt abhaken. Der Privatkläger, der 2012 bei einer polizeilichen Zuführung zum Betreibungsamt von den Polizisten gefesselt, dann ins Spital und anschliessend in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden war, hat Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.

Der Privatkläger beanstandet, dass alle seine an der Hauptversammlung gestellten Beweisanträge vom Strafgericht abgelehnt wurden. «Dies ist bei der Fülle von Beweismitteln (Umfang meines Plädoyers rund 40 Seiten) vor den Berufungsinstanzen des Kantons- und allenfalls des Bundesgerichts dann nicht mehr haltbar», schreibt der Privatkläger im Begleitschreiben an die Medien zu seiner Berufungsankündigung.

Das Strafgericht hatte die vier Polizisten ohne jeglichen Zweifel vollumfänglich freigesprochen. Das Gericht hatte auch die Anträge des Privatklägers, die Anklage sei mit den Straftatbeständen des Hausfriedensbruchs sowie der physischen Misshandlung (Körperverletzung) auszudehnen, abgelehnt. Ebenso abgelehnt hat das Gericht die Schadenersatz- und Genugtuungsforderung des Privatklägers im Umfang von mindestens 187’000

Franken.

Der Fall kostete den Staat bisher über 104’000 Franken

Mit dem vollumfänglichen Freispruch sind dem Staat und demzufolge den Steuerzahlern bereits hohe Kosten entstanden. So muss der Staat nebst den Verfahrensund Gerichtskosten auch sämtliche Kosten der vier Verteidiger der Polizisten übernehmen. Gesamthaft sind das über 104’000 Franken. Mit dem Weiterzug an die nächste Instanz werden diese Kosten nochmals ansteigen.

Die Strafklage des Privatklägers war von der Staatsanwaltschaft mehrmals eingestellt worden, was vom Privatkläger nicht akzeptiert worden war. 2017 entschied das Bundesgericht, dass der Fall von einem Gericht beurteilt werden müsse. Diese zu lange Verfahrensdauer wurde vom Strafgericht gerügt.

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