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Zur Zukunft des Energiefonds

Die bereits im Jahr 2019 bewilligten und ausbezahlten Förderbeiträge an Private werden buchhalterisch dem Fonds im Jahr 2020 belastet. Der Energiefonds wird daher in der laufenden Rechnung 2019 weder Einnahmen noch Ausgaben aufweisen. Der Energiefonds würde deshalb durch die im Jahr 2019 bereits bewilligten privaten Förderbeiträge sowie die bezirksinternen Projekte im Jahr 2020 über keine Mittel verfügen.

Die Energiekommission sowie der Bezirksrat haben folglich eine Priorisierung vorgenommen um sicherzustellen, dass auch im Jahr 2020 Mittel zur Unterstützung von privaten Projekten zur Verfügung stehen. Dieser Umstand hat zu Unsicherheiten geführt und war auch der Grund, weshalb an der Budgetgemeinde nicht vollumfänglich informiert werden konnte. Der Bezirksrat zieht die Konsequenzen und wird die Prozesse dementsprechend optimieren. Als erster Schritt werden die Ausführungsvorschriften des Energiefonds per Bezirksratsbeschluss angepasst, um eine korrekte Budgetierung zu ermöglichen. Dadurch werden künftig die Ausgaben, welche durch den Energiefondsanteil des Bezirks gedeckt werden, unter den jeweiligen Ressorts im Voranschlag ausgewiesen. Das Energiefondsreglement wurde mit Bezirksratsbeschluss vom 15. Mai 2019 per 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt. Damit dem Energiefonds im Jahr 2020 der volle Betrag zur Verfügung steht, wird der Bezirksrat den erwähnten Inkraftsetzungsbeschluss des Energiefondsreglements aufheben und neu per 1. Januar 2019 in Kraft setzen Bezirkskanzlei Einsiedeln

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