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Von ertappten Dieben und Rechtsüberholern

Staatsanwaltschaften müssen sich mit verschiedensten Fällen befassen. Nachfolgend Beispiele, die in den letzten Monaten auf dem Gebiet der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln passiert sind.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Ein 37-Jähriger ging im Juni auf Einkaufstour im Seedamm-Center, er hatte jedoch nicht vor, zu bezahlen. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Zuerst bediente er sich im Manor und packte diverse Körpermittel sowie einen Haarkamm zum Preis von total 540 Franken in eine Plastiktasche und verliess das Warenhaus, ohne zu bezahlen. Weil dies so gut lief, packte er im Sportladen noch einen Markenturnschuh im Wert von 145 Franken ein. Daraufhin wurde er erwischt. Obendrauf kommt noch die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsgesetz: Die Polizei entdeckte bei ihm zu Hause etwas Kokain und Marihuana. Die Drogen wurden beschlagnahmt. Der in Wädenswil Wohnhafte muss nun eine Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten von 1040 Franken bezahlen. Die 15 Tagessätze zu 30 Franken werden auf zwei Jahre Probezeit aufgeschoben. Hinzu kommt eine Zivilforderung des Sportgeschäfts.

Der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz machte sich auch ein Seklehrer schuldig. Er erwarb im Internet fünf Hanfsamen mit THC-Gehalt von zwölf Prozent zum Preis von 70 Euro. Diese wurden dann von Amsterdam aus an seine Heimadresse verschickt. Der Zoll am Flughafen stellte das Couvert sicher und meldete den Mann der Polizei. Anstatt Anpflanzen gibt es eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 580 Franken. Die Hanfsamen wurden ebenfalls von der Kapo beschlagnahmt.

Geldverlust statt Zeitgewinn Eine Glarnerin hatte es auf der A3 wohl ziemlich eilig. Sie machte sich «der vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln durch verbotenes Rechtsüberholen » schuldig. Ende September fuhr sie auf der A3 in Richtung Chur, wo sie in Freienbach vom Überhol- auf den Normalstreifen wechselte, rechts an einem weissen Audi vorbeifuhr und dann selber wieder auf den Überholstreifen wechselte. Zur Busse von 300 Franken kommen Verfahrenskosten von 860 Franken, dazu eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zu viele Ergänzungsleistungen

Ein heute 55-jähriger IV-Rentner erhielt von Mai 2004 bis August 2014 insgesamt 341’000 Franken an Ergänzungsleistungen. Deren Höhe variierte über die Jahre von 821 Franken pro Monat bis zu 4769 Franken pro Monat, die Zahlungen wurden den persönlichen Verhältnissen angepasst. Zuerst gab er an, dass seine Frau und vier gemeinsame Kinder bei ihm wohnen. 2014 meldete er, dass in seinem Haushalt bis zu neun Personen leben, darunter ein weiterer Sohn mit Ehefrau und zwei Kindern.

Laut Strafbefehl kam er von 2012 bis 2014 der gesetzlichen Meldepflicht nicht nach und unterliess es, der Ausgleichskasse Mutationen im Haushalt zu melden, wie auch, dass sie ihm monatlich 500 respektive 700 Franken Miete bezahlten. So wurden 15’000 Franken Ergänzungsleistungen zu unrecht ausbezahlt. Der Mann muss eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 1380 Franken bezahlen. 30 Tagessätze zu 30 Franken werden aufgeschoben auf drei Jahre Probezeit.

Verletzt und gebüsst

Ende Juli meldete die Kapo, dass sich in Einsiedeln ein Fahrradfahrer schwer verletzte und Zeugen gesucht werden. Unterdessen erhielt der 28-Jährige, der mit dem Velo von der Strasse abgekommen und von einer 1,5 Meter hohen Steinwand gestürzt war, einen Strafbefehl. Er machte sich des Führens eines motorlosen Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand schuldig, da er mit 1,88 Gewichtspromillen Velo gefahren war. Neben einer Busse von 550 Franken werden ihm auch Verfahrenskosten von 3040 Franken aufgebrummt.

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