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Kein Weihnachtsgeschenk für Verheiratete

Kein Weihnachtsgeschenk  für Verheiratete Kein Weihnachtsgeschenk  für Verheiratete

Der Weg ins Bundeshaus ist in der letzten Sessionswoche geprägt von weihnachtlicher Stimmung. An vielen Ecken steht die Heilsarmee, macht Musik und sammelt Geld. In den Gassen riecht es nach Glühwein und abends herrscht in den Strassen mit der Beleuchtung weihnachtliche Stimmung.

Geschäft und Gegengeschäft Im Bundeshaus selbst herrscht Hochbetrieb. Verschiedene grosse Geschäfte stehen kurz vor dem Abschluss und gehen in der Beratung in die letzte Runde. So war diese Woche der Kampfjetkauf ein grosses Thema. Bereits geklärt ist die Frage, wie viel das Ganze kosten darf. Die 6 Milliarden Franken haben im Parlament eine Mehrheit gefunden. Was aber nun grosse Diskussionen gab, ist die Höhe der Kompensation, den sogenannten Offsetgeschäften.

Hier geht es darum, ob wir das Geld einfach so ins Ausland schicken sollen für die Beschaffung der Flieger, oder ob wir es an Bedingungen knüpfen. Eine Bedingung ist, dass die Lieferanten verpflichtet werden, in der Schweiz Gegengeschäfte zu machen. Dies fand eine Mehrheit. Die Höhe der Kompensation gab aber Anlass zu grösseren Diskussionen zwischen Ständerat und Nationalrat.

So war der Nationalrat der Meinung, dass 60 Prozent des Auftrages als Gegengeschäft reichen. Der Ständerat fand, dies sei zu tief und wollte 80 Prozent. Der Nationalrat hielt dreimal an seiner Forderung fest, ebenso der Ständerat. So war allen klar was passieren wird: Es kommt zur Einigungskonferenz. Dies kommt relativ wenig zur Anwendung. Aber wenn sich die beiden Räte nach dreimaliger Beratung nicht einigen können, kommt es zur Einigungskonferenz. Dort nehmen pro Rat 13 Mitglieder teil, die das Thema in der Kommission beraten haben. Also die eigentlichen Spezialisten. Nun müssen sich die beiden Räte einigen. Sie verlassen den Raum erst, wenn sie sich auch wirklich geeinigt haben. Beim Kampfjetkauf haben sich die beiden Räte in der Einigungskonferenz einigen können. Die Höhe der Gegengeschäfte soll nun 60 Prozent betragen. Der Nationalrat konnte somit den Ständerat mit seinen Argumenten überzeugen.

Heiratsstrafe bleibt Der Bundesrat wollte endlich die Heiratsstrafe beseitigen. Dies wäre auch Zeit. Seit 1984 ist der Auftrag an die Bundespolitik sonnenklar. Damals hat das Bundesgericht entschieden, dass die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen ist. Denn es wurde festgestellt, dass verheiratete Paare mit Kindern steuerlich zu stark benachteiligt sind gegenüber Paaren mit Kindern, die im Konkubinat leben. Die Kantone haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Heiratsstrafe beseitigt. Nur das Bundesparlament eiert hier seit 35 Jahren herum.

Vor drei Jahren gab es sogar eine Volksinitiative zu diesem Thema. Die Initiative wurde knapp mit 50,8 Prozent abgelehnt. Dies wohl auch, weil der Bund mit falschen Zahlen operierte. So wurde im Abstimmungsbüchlein erwähnt, dass die Heiratsstrafe nur gerade 80’000 Paare betreffe. Im letzten Jahr musste dann der Bund diese Zahl korrigieren. Es stellte sich heraus, dass die Heiratsstrafe 450’000 Zweiverdiener, Ehepaare betrifft und 250’000 Rentnerpaare. Also total 1,4 Millionen Personen.

Der Bundesrat hat deshalb den Handlungsbedarf erkannt und wollte das Problem nun endlich anpassen. Der Ständerat aber will das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. So verlieren wir wieder zwei Jahre. Zwei weitere Jahre, wo verheiratete Paare viel zu viel Steuern zahlen. Gemäss Bundesrat kostet sein Vorschlag 1,5 Milliarden. Das heisst der Bund nimmt 1,5 Milliarden weniger von verheirateten Paaren ein. Oder anders gesagt, die verheirateten Paare haben bis heute jährlich 1,5 Milliarden zuviel Steuern bezahlt. Und die nun schon seit 35 Jahren. Die SVP wollte dies möglichst schnell ändern. Zugunsten der Familien. Zugunsten der Verheirateten. Jedoch wollte dies nur auch die CVP. Alle anderen Parteien haben hier die Arbeit verweigert und das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen. Ein eigentlicher Skandal. Dabei wäre es so einfach gewesen, den Familien ein Weihnachtsgeschenk zu machen.

Marcel Dettling

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