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Gebaggert oder nur geschoben?

Gebaggert oder nur geschoben? Gebaggert oder nur geschoben?

Die Strafklage vor dem Bezirksgericht wegen der Föhnhafen-Sanierung wirft Fragen auf – die Rechtslage ist alles andere als eindeutig.

JOSIAS CLAVADETSCHER

Im April 2014 hat das Baudepartement des Kantons Schwyz eine Ausbaggerung im westlichen Teil des Föhnhafens Brunnen veranlasst. Das Gesuch dazu hat die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) gestellt. Sie hatte Probleme mit der Anlandung insbesondere von Dampfschiffen. Wenn diese in den Hafen ein- oder ausfuhren, wurden immer wieder die Ansaugstutzen unter Wasser durch Schlamm verstopft. Die Alternative wäre gewesen, dass die SGV bei Föhn mit Dampfern Brunnen gar nicht mehr angelaufen wäre.

Darum wurde im August ein Bagger eingesetzt. Er war auf einem Ponton installiert und hat etwa während einer Woche die kurze Fahrrinne im Hafen vertieft. Dabei wurde der Schlamm gefasst und vom Bagger weiter vorne wieder versenkt. Gesamthaft wurden so geschätzte 6000 Kubikmeter Material in tieferes Gewässer verschoben. Entscheidend ist, wer was in Auftrag gegeben hat Die zentrale Frage: Wer hat nun was in Auftrag gegeben? Regierungsrat und Baudirektor Othmar Reichmuth oder der damalige Schiffsinspektor Clemens Krienbühl? Die beiden widersprechen sich offenbar in der Schilderung, ob der Schlamm nun bloss im Föhnhafen hätte verschoben werden sollen oder ob man ihn einige Meter vor die Hafeneinfahrt hätte hinausschieben sollen. Sehr weit war aber auch das nicht. Die Abbruchkante ist von der Mole aus jedenfalls immer noch zu sehen. Auch bestätigen Augenzeugen, dass bei Westwind ein Teil des Schlamms wieder zurück in den Hafen verfrachtet worden ist.

So oder so, die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat auf Anzeige hin eine Strafuntersuchung durchgeführt. Es wird geltend gemacht, dass das mit Altlasten kontaminierte Material fachgerecht hätte an Land gebracht und entsorgt werden müssen. Das Strafverfahren gegen Othmar Reichmuth in Bezug auf den Vorwurf wegen Urkundenfälschung oder missbräuchlicher Amtsführung ist eingestellt worden (wir berichteten). Die Anklage wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz-, Umweltschutz- sowie das Planungsund Baugesetz dagegen wird nun vor Gericht gebracht. Angeschuldigt wird nicht nur Reichmuth, sondern auch der ehemalige Schiffsinspektor Clemens Krienbühl, der die Arbeiten offenbar in Auftrag gegeben hat. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Wie Beat Hess, Anwalt von Regierungsrat Reichmuth, erklärte, sehe er diesem Verfahren vor Bezirksgericht zuversichtlich entgegen. Auch sei relevant, dass die Untersuchung keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsführung oder Urkundenfälschung ergeben habe. Reichmuth ist in diesen Belangen vollständig rehabilitiert. Und was die beklagten Widerhandlungen gegen das Umweltrecht angeht, sei die Rechtslage «nicht sehr einfach». Hess geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Frage nicht selber entscheiden und darum den Richter anrufen wollte.

Nur von Einleitung und Versickern die Rede Tatsächlich sagt das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer im Kern aus, dass es untersagt ist, «Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen». Es ist von Einleitung und Versickern die Rede. Wenn aber bestehende Verunreinigungen schon im Wasser lagen und dort verschoben werden, kann nicht mehr von Einbringung gesprochen werden. Der Richter wird also zu beurteilen haben, ob der kontaminierte Schlamm aus dem Wasser entfernt oder nur im Wasser verschoben worden ist. Wiederherstellung gar nicht mehr möglich Im bevorstehenden Strafverfahren wird beurteilt, ob hier ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Es geht um Bussen bis zu 20’000 Franken. Nicht beurteilt wird die Frage einer Schadensbehebung. Diese wäre aber ohnehin so gut wie unmöglich, da der Schlamm sich inzwischen durch die Strömung, Wellenschlag und Sturmwinde bereits weitflächig in und vor der Hafeneinfahrt verteilt hat.

Der vermeintliche «Tatort»: Der Schlamm wurde links im Hafen ausgebaggert und beim Ende der Pfahl« reihe wieder im Wasser versenkt. Foto: Josias Clavadetscher

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