Der Bezirksrat entschuldigt sich
Nachtrag der Bezirkskanzlei zur Einsiedler Budgetgemeinde vom 10. Dezember
Die geplante Anschaffung zweier Elektromobile hat an der Bezirksgemeinde vom 10. Dezember zu reden gegeben. Der Bezirksrat nimmt im folgenden Bericht Stellung dazu.
BEZIRKSKANZLEI EINSIEDELN
Der Bezirk Einsiedeln plant, in nächster Zeit zwei Elektroautos anzuschaffen. Die Absicht ist, den Bezirk von mit privaten Autos gefahrenen Dienstfahrten zu entlasten und gleichzeitig Kosten und Emissionen einzusparen. Es ist dem Bezirksrat ein Anliegen, verschiedene Fakten im Zusammenhang mit der Beschaffung der beiden E-Autos zu klären. Die Kosten der Dienstfahrten reduzieren Der Bezirk Einsiedeln verpflichtet sich gemäss seinem Leitbild, mit den vorhandenen Ressourcen sorgsam umzugehen und, wenn immer möglich, den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu verringern. Mit der Eröffnung des neuen Energiefonds, am 25. November 2018 durch die Stimmberechtigten angenommen, ging man zunächst davon aus, dass bereits für das Jahr 2019 Gelder zur Förderung der Energieeffizienz zur Verfügung stehen würden. Die Ausführungsvorschriften des Energiefonds verlangen, dass ein Drittel des Energiefonds in Energieprojekte des Bezirkes investiert und so an die Einsiedler Bevölkerung rückerstattet wird. Mitarbeitende des Bezirks mussten seit Jahren ihre privaten Autos für Dienstfahren einsetzen. Dies verursacht Kosten in der Höhe von über 10’000 Franken pro Jahr. Es drängt sich auf, diese Fahrten zu reduzieren und künftig mit bezirkseigenen E-Mobilen durchzuführen.
Fehlerhafte Informationen an der Bezirksgemeinde
Auf Anfrage und Streichungsantrag eines Bürgers zu Budgetposten 864 an der Bezirksgemeinde vom 10. Dezember 2019 wurde von Bezirksseite eingangs richtigerweise auf den Dienstfahrtenersatz von Privatautos hingewiesen. Abschliessend aber wurde dahingehend informiert, dass mit den zwei Elektroautos bezirkseigene Fahrzeuge ersetzt werden sollen. Richtig ist, dass lediglich die dienstlichen Fahrten der Mitarbeitenden mit ihren privaten Autos ersetzt werden sollen. Es gibt keine Dienstfahrzeuge, die ersetzt werden müssen. Für diese Fehlinformation entschuldigt sich der Bezirksrat Einsiedeln.
Energiefonds-Gelder stehen erst 2020 zur Verfügung
Der im Herbst 2018 beschlossene und 2019 eingeführte Energiefonds wird im Verlauf des Jahres 2019 auf die Konzessionsabgaben wirksam. Erst nach Abschluss des Jahres 2019 stehen die definitiven Beträge fest. Die Konzessionsabgaben 2019 werden im Februar 2020 von der EKZ ausbezahlt. Die Gelder stehen somit erst 2020 für die Unterstützung von Energieprojekten zur Verfügung. Fälschlicherweise ging der Bezirksrat zunächst davon aus, dass diese Gelder bereits 2019 verfügbar sind.
Volkswille bleibt erhalten Das Finanzhaushaltsgesetz für Bezirke und Gemeinden verlangt die Bruttoverbuchung von Ausgaben. Auch wird für jede Ausgabe ein Voranschlagskredit benötigt. Die Anschaffung von E-Autos muss deshalb im Voranschlag korrekt als Aufwand und die Rückerstattung aus dem Energiefonds als separate Ertragsposition budgetiert werden. Die entsprechenden Nachkredite zur laufenden Rechnung 2020 (Konti 020.311 und 701.311) werden anlässlich der Rechnungsgemeinde vom 15. April 2020 beantragt.
Auch mit der jetzt vorgesehenen Finanzierungsart bleibt der Volkswille erhalten. So kann an der Rechnungsgemeinde vom April 2020 der entsprechende Streichungsantrag für die beiden Elektroautos gestellt werden. Der Bezirksrat betont aber, dass er die Anschaffung der beiden Fahrzeuge nach wie vor als sinnvoll und zeitgemäss erachtet. Der Entscheid bleibt aber bei den Bürgern.
Langer Evaluationsprozess für die Fahrzeuge
Die Auswahl möglicher Elektrofahrzeuge kann für einen Bezirk kein Blitzentscheid sein, sondern erfolgt erst nach langem Vorlauf mit eingehender Prüfung verschiedener Marken und Grössen. Die entsprechenden Offerten wurden eingeholt und das beste Angebot ausgewählt. Ein Fahrzeug konnte für sehr gute Konditionen und vorbehältlich der Zustimmung der Rechnungsgemeinde reserviert werden. Es ist bereits zum Werkhof Einsiedeln überführt worden, ist aber noch nicht für den Gebrauch freigegeben. Die Nummernschilder werden deponiert, sobald das E-Auto auf dem ARA-Areal eingestellt wird. Sollte ein allfälliger Streichungsantrag an der Rechnungsgemeinde angenommen werden, nimmt der Händler das Fahrzeug zurück.
Fazit Der Bezirksrat entschuldigt sich für die verwirrende Kommunikation an der Bezirksgemeinde und die fehlerhafte Annahme, dass die Gelder aus dem Energiefonds bereits 2019 zur Verfügung stehen würden. Ebenso entschuldigt er sich für die vorzeitige Reservation des E-Autos. Eine Anschaffung bezirkseigener Fahrzeuge erachtet er dennoch als angezeigt, umso mehr, da sich die Fahrzeuge innert weniger Jahre amortisieren lassen. Beim Auswahlverfahren achtete man auf eine gute Energieeffizienz und auf möglichst geringe Folgekosten.
Liegt bis zur Rechnungsgemeinde 2020 auf Eis: Das vorzeitig reservierte und bereits beschriftete Fahrzeug der Trinkwasserversorgung.
Foto: Victor Kälin