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Schiessplatz in Rothenthurm darf nicht betreten werden

Schiessplatz in Rothenthurm darf nicht betreten werden Schiessplatz in Rothenthurm darf nicht betreten werden

Unberechtigtes Betreten kann eine Busse von 2000 Franken mit sich bringen.

see. Auf Ersuchen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), wurde durch das Bezirksgericht Schwyz ein Verbot für das Rothenthurmer Gebiet Schiessplatz Cholmattli verfügt. Dazu heisst es im Amtsblatt: «Hiermit wird jedermann verboten, das Schiessplatzgelände inklusive Erschliessungsstrassen und Trottoirs unberechtigt zu betreten, zu befahren, darauf Fahrzeuge aller Art, Gegenstände oder Gerätschaften abzustellen, zu campieren, Schutt und Abfälle zu deponieren und Feuer zu entfachen. Des Weiteren sind Hunde an der Leine zu führen.» Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft, Sachbeschädigungen werden geahndet. Zufahrt durch Fahrzeuge blockiert Auf die Frage, warum ein solches Verbot erwirkt wurde, heisst es von Kaj-Gunnar Sievert, Leiter Fachbereich Kommunikation beim VBS: «Ein Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots bildet den normalen zivilrechtlichen Weg, um Grundeigentum vor unbefugtem Einwirken zu schützen.» Grund für die Erwirkung des Verbots ist laut Sievert: «Parkende zivile Fahrzeuge und abgestellte Gerätschaften auf dem Trottoir blockierten oder erschwerten wiederholt die Zufahrt zum Schiessplatzgelände. Infolgedessen war ebenfalls die Sicherheit für zivile und militärische Fahrzeuge sowie für Passanten nicht mehr gewährleistet.» Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Bezirksgericht Schwyz Einsprache erheben. «Durch Unterlassung der Einsprache wird die Möglichkeit nicht verwirkt, vor Gericht im Einzelfall die Rechtmässigkeit des Verbots zu bestreiten oder ein besseres Recht feststellen zu lassen», schreibt das Bezirksgericht.

Die Zufahrt zum Schiessplatz Cholmattli in Rothenthurm wird immer wieder durch Fahrzeuge oder Gerätschaften blockiert. Nun wurde ein Betretungsverbot verhängt. Foto: Andreas Seeholzer

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