Veröffentlicht am

Wem gehört das fragliche Bankkonto?

Der Fall des ehemaligen Sportamt-Vorstehers Hansueli Ehrler wurde vor dem Kantonsgericht verhandelt

Vor dem Kantonsgericht will die Verteidigung den Freispruch des Strafgerichts bestätigt wissen, während die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch fordert.

STEFAN GRÜTER

Vor gut einem Jahr wurde der ehemalige Leiter der Abteilung Sport im Schwyzer Amt für Volksschulen und Sport, der Brunner Hansueli Ehrler, vom Schwyzer Strafgericht von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen, und es wurde ihm sogar eine Entschädigung von rund 35’000 Franken zugesprochen.

Vorgeworfen wurden ihm damals im Zusammenhang mit der Verteilung von Sportfördergeldern Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und gewerbsmässige Geldwäscherei. Mit diesem Freispruch war die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden, weshalb sie in Berufung ging. Und am Dienstag, 10. Dezember, fand nun diese Berufungsverhandlung vor dem Schwyzer Kantonsgericht statt. Hansueli Ehrler blieb aufgrund eines ärztlichen Attests der Verhandlung fern.

Nicht mehr angefochten wurden die Freisprüche bezüglich Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Die übrigen Vorwürfe blieben jedoch bestehen, und auf Anraten des Kantonsgerichtspräsidenten erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Schädigung des Vertrauens des Bürgers.

«Abgezweigte Mittel für sich verwendet» Worum geht es? Ehrler erarbeitete im Jahr 2004 zwei Sportförderungskonzepte. Eines wurde von der Regierung abgelehnt, ein zweites lancierte er auf privater Basis. Dafür eröffnete er ein Bankkonto unter dem Namen «Sportförderungskonzept II», hinterlegte seine Privatadresse und setzte einen Mitarbeitenden als Bevollmächtigten ein. Auf dieses Konto flossen in der Folge Gelder der Sport-Toto-Kommission. Als dann im Frühjahr 2014 der Sportverband des Kantons Schwyz eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer erhielt, löste dies Erstaunen aus.

Die Verteidigung führte am Dienstag aus, dass es ganz klar gewesen sei, dass dieses Bankkonto unter dem Dach des Sportverbandes des Kantons Schwyz geführt worden sei. Anders die Staatsanwaltschaft. Sie legte dar, dass es sich beim Sportförderungskonzept II um ein privates Projekt gehandelt habe. Über das Konto habe Ehrler die alleinige Verfügungsgewalt gehabt. «Er konnte unkontrolliert handeln», so der Staatsanwalt. Öffentliche Gelder seien auf ein Privatkonto gewandert, und der Beschuldigte hätte dazu «vertuschende Informationen, ja regelrechte Desinformation» gegeben. Ehrler habe das Vertrauen der Öffentlichkeit genossen, «jeder kannte ihn, und jeder vertraute ihm». Er habe «abgezweigte Mittel für sich verwendet, dies aus egoistischen Beweggründen, obwohl er über ein gutes Einkommen verfügt hat», so der Staatsanwalt. Erwiesen sind unter anderem ein Autokauf und weitere Auslagen im Zusammenhang mit dem privaten Fahrzeug und die Studiengebühr eines Semesters für die Tochter, was das Strafgericht erstinstanzlich als einen «kleinen Bruchteil» taxiert hatte, welchen der Beschuldigte «für private Zwecke verwendet hat».

So forderte der Staatsanwalt die Aufhebung des Freispruches des Strafgerichts, stattdessen solle das Kantonsgericht Hansueli Ehrler des Betruges und der ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig sprechen, ihm eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken, beides bedingt auf zwei Jahre, aufbrummen. Die Verfahrenskosten sollten ebenfalls dem Beschuldigten überbunden werden.

Ebenfalls einen Schuldspruch forderte der Vertreter des Kantons, der als Nebenkläger auftrat. Auch er führte ins Feld, dass besagtes Konto keinen Hinweis enthalte, dass es sich um ein Vereinskonto handle. Das Sportförderungskonzept II sei ein privates Projekt gewesen. Dies alles sei «schwammig und nebulös». Die Begründungen im erstinstanzlichen Urteil seien «befremdend». Ehrler habe ein Jahressalär von bis zu 162’000 Franken plus zusätzlich zwischen 9000 und 11’000 Franken Spesenentschädigung erhalten. Vom Nebenkläger ist eine Schadenersatzforderung in der Höhe von 610’000 Franken hängig.

«Konto gehörte nicht ihm» Die Verteidigerin legte dar, dass das entsprechende Bankkonto, auf dem die Sport-Toto-Gelder landeten, keinesfalls Ehrler gehörte. «Weshalb hätte er sonst seinen Mitarbeitenden als Bevollmächtigten einsetzen sollen? », fragte sie unter anderem. Auch stellte sie in Abrede, dass der ehemalige Sportamtchef das Vertrauen missbraucht habe. Es sei für den Sportverband klar gewesen, dass es dieses Konto gibt, «wie sonst hätten Sportfördergelder im Betrag bis rund 130’000 Franken jährlich ausbezahlt werden können, verfügt der Verband lediglich über ein Vermögen von 20’000 bis 30’000 Franken». Sport-Toto-Kommission und Sportverband seien informiert gewesen, und Ehrler habe dieses Konto von Anfang an als Konto des Sportverbandes eröffnet, so die Verteidigerin. «Hansueli Ehrler ist eine vertrauenswürdige Person. Er hat nicht gelogen und auch nicht betrogen. Er hat stets informiert und orientiert. Aufgrund des Konzeptes war auch klar, wie alles funktioniert. » «An Tragik kaum zu überbieten» Durch die Publizität des Falls sei die Bevölkerung irregeführt worden. «Dieser Fall ist an Tragik kaum zu überbieten.» Zudem sei die heutige Regelung in Sachen Sportfördergelder genau das, was Ehrler schon vor Jahren initiiert habe. Er habe den Grundstein fürs heutige Sportförderkonzept gelegt. Deshalb, so die Verteidigerin, «ist das Kantonsgericht aufgerufen, genauso unvoreingenommen das gleiche Urteil zu fällen wie zuvor das Strafgericht», nämlich Freispruch von Schuld und Strafe.

Share
LATEST NEWS