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«Trotz Personalkostenoptimierung ist der Kanton Schwyz ein attraktiver Arbeitgeber geblieben»

In einer Interpellation haben Kantonsräte die Leistungskürzungen bei kantonalen Angestellten thematisiert. 2,4 Millionen Franken hätten damit pro Jahr eingespart werden können, antwortet die Schwyzer Regierung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Es gab damals viel zu reden und wirbelte einigen Staub auf: Aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Kantons wurden von 2005 bis 2017 mehrere Dutzend Abbaumassnahmen umgesetzt. Eine der Massnahmen wurde mit «Personalkostenoptimierung » bezeichnet. Diese Massnahme beinhaltete diverse Leistungskürzungen bei den Angestellten des Kantons. So wurden beispielsweise der im Lohnsystem vorgesehene Teuerungsausgleich und die Beförderungen ausgesetzt. Gegen diese Massnahme hatte sich der Personalverband mit einer Beschwerde zur Wehr gesetzt.

«Kein direkter Leistungsabbau»

Mittels einer Interpellation wollten die beiden SP-Kantonsräte Leo Camenzind (Brunnen) und Andreas Marty (Einsiedeln) in Erfahrung bringen, wie die Schwyzer Regierung diese Massnahmen rückwirkend beurteilt.

In einer auf drei Jahre befristeten Phase seien die jährlichen Beförderungen und der automatische Aufstieg in den Anlauf- und Erfahrungsstufen ausgesetzt worden, antwortet die Regierung: Im Fokus sei überdies die Beteiligung der Mitarbeitenden an den Kosten der Nichtberufsunfallversicherung gestanden.

«Die Umsetzung dieser beiden Massnahmen hat mit rund 2,4 Millionen Franken pro Jahr massgeblich zur Entlastung der Aufwandseite mit beigetragen», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort.

Aufgrund der negativen Teuerung in den letzten Jahren sei auf eine Massnahme beim Teuerungsausgleich verzichtet worden, teilt die Regierung mit: «Die umgesetzten Massnahmen im Bereich der Beförderungen führten zu keinem direkten Leistungsabbau bei den Mitarbeitenden.» Nicht nur Monetäres im Fokus

Das individuelle Lohnwachstum sei eingeschränkt worden, was zu einer leichten Verschlechterung gegenüber der Lohnvergleichskurve im interkantonalen Vergleich, jedoch zu keiner Kürzung führte. Die Attraktivität eines Arbeitgebers werde in der heutigen Zeit nicht nur über monetäre Leistungen definiert, führt der Regierungsrat aus: Flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, Ferien oder auch die Regelungen zu Mutterund Vaterschaftsurlaub würden zur Attraktivität eines Arbeitgebers beitragen.

«Trotz der Personalkostenoptimierungen ist der Kanton Schwyz nach wie vor ein attraktiver Arbeitgeber », konstatiert der Regierungsrat. Erhalten bleibe zudem seine schlanke und effiziente Verwaltung. So habe der Kanton in 47 von 66 untersuchten Aufgabengebieten im Vergleich mit dem Durchschnitt der Gesamtschweiz niedrigere Nettoausgaben pro Einwohner aufgewiesen, schreibt die Regierung.

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