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Anklage gegen Othmar Reichmuth erhoben

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat gegen Regierungsrat Othmar Reichmuth und den ehemaligen Schiffsinspektor Anklage erhoben.

VICTOR KÄLIN

Die Ausbaggerung im Föhnhafen Brunnen hat ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Innerschwyz gestern Donnerstag mitteilte, hat sie die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Freilegung des Föhnhafens in Brunnen abgeschlossen. Aufgrund dessen erhebt sie beim Bezirksgericht Schwyz Anklage gegen Baudirektor Othmar Reichmuth und den ehemaligen Schiffsinspektor. Die beiden sollen das Gewässerschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz sowie das Planungs- und Baugesetz verletzt haben. Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung ergaben sich für die Staatsanwaltschaft hingegen keine. Mehrere Tausend Kubikmeter

Die Geschichte geht auf den April 2014 zurück. Damals veranlasste das dem Baudirektor Othmar Reichmuth unterstellte kantonale Baudepartement eine Seegrund-Aushebung im Föhnhafen Brunnen. Dies, um sicherzustellen, dass dieser weiterhin von den Kursschiffen der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee angefahren werden kann. Dafür wurden mehrere Tausend Kubikmeter Material über die Hafenkante in grössere Tiefen des Sees verschoben.

Die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Sie hat zahlreiche Personen einvernommen, Auskünfte eingeholt und Akten gesichtet.

Wäre bewilligungspflichtig Aufgrund der Abklärungen ist die Staatsanwaltschaft Innerschwyz zum Schluss gekommen, dass die Seegrund-Aushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre und das verschobene Material einer Deponie hätte zugeführt werden müssen. Deshalb erhebt sie gegen den Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Othmar Reichmuth, und den ehemaligen Schiffsinspektor Anklage beim Bezirksgericht Schwyz. Vorgehalten werden den beiden Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz-, Umweltschutzsowie Planungs- und Baugesetz. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils gilt die Unschuldsvermutung.

Keine missbräuchliche Amtsausführung Fallengelassen wurde hingegen der Vorwurf der missbräuchlichen Amtsausführung durch Regierungsrat Othmar Reichmuth. Wie die Staatsanwaltschaft weiter informiert, hätte die Strafuntersuchung «keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung durch Regierungsrat Othmar Reichmuth ergeben ». Auch bei der Verbuchung der Kosten der Seegrundaushebung hätten keine Unstimmigkeiten ausgemacht werden können. Entsprechend stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung ein.

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