Veröffentlicht am

Entsorgung in Gewässern ist verboten

Entsorgung in Gewässern ist verboten Entsorgung in Gewässern ist verboten

Schneeräumung und Schneeentsorgung im Bezirk Einsiedeln

BEZIRKSKANZLEI

So richtig hat der Winter bei uns noch nicht Einzug gehalten, doch dies kann sich schnell ändern. Das kantonale Amt für Umweltschutz wie auch der Bezirk Einsiedeln wiesen in den letzten Jahren mehrmals auf die Grundsätze bei der Entsorgung von Schnee hin. Wichtigster Leitsatz ist, dass möglichst auf eine Schwarzräumung verzichtet werden soll. Für Private gilt zudem die Pflicht, dass der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert werden muss.

Schnee darf nicht in Gewässer gekippt werden

Im Fokus steht insbesondere, dass die Schneemassen durch Private nicht in Gewässer gekippt werden dürfen (www.sz.ch/ afu – Downloadseite – Schneeentsorgung). Diese Praxis früherer Tage ist heute nicht mehr vertretbar. Zuwiderhandelnde müssen mit Anzeigen rechnen. Dieses Verbot gilt auch für nicht verschmutzten Schnee.

Schutz von Gewässern, Tieren und Lebensräumen Grund des Verbotes ist, dass für Bäche die Aufnahme grosser Schneemengen problematisch ist. Einerseits kann der Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet werden, andererseits kommt es auch zu Schäden im Uferbereich. Durch die Zerstörung der Lebensräume und die stark sinkende Wassertemperatur leiden Fische und andere Wasserlebewesen. Zudem wird durch verschmutzten Schnee das Wasser verunreinigt und die Wasserqualität massiv beeinträchtigt.

Definierte Ausnahmen für die öffentlichen Dienste

Frisch gefallener Schnee darf ausschliesslich durch die Strassenunterhaltsdienste des Bezirks und des Kantons und durch Unternehmen, die vom Kanton oder vom Bezirk mit der Schneeräumung beauftragt sind, an zwei dafür ausgeschiedenen Stellen in die Alp eingebracht werden und darf ein gewisses Volumen nicht überschreiten. Privaten Grundeigentümern, Firmen oder Genossenschaften steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Fällt sehr viel Schnee an, wird dieser auch von den öffentlichen Diensten bei den Roblosen und beim Hüendermattdamm bei den Panzersperren abgelagert.

Entgeltliche Deponiemöglichkeiten für Private

Für private Grundeigentümer, Unternehmen, Genossenschaften und so weiter stehen für die Schneeablagerung gegen Entgelt zwei Standorte und Betriebe zur Verfügung, wenn der Schnee nicht auf den eigenen Grundstücken gelagert werden kann. Auf dem Gelände Eschbach bei den Schanzen ist das Unternehmen Daniel Kälin AG dafür zuständig, auf dem Wiesland an der Etzelstrasse ist es die Lacher Bagger AG.

Für private Grundeigentümer, Unternehmen, Genossenschaften stehen für die Schneeablagerung gegen Entgelt in Einsiedeln zwei Standorte und Betriebe zur Verfügung.

Grafik: zvg

Share
LATEST NEWS