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«Solche Verfahren werden von Gesetzes wegen nicht öffentlich geführt»

Eine Kleine Anfrage zur «Disponibel-Raum-Affäre» in Altendorf stösst beim Schwyzer Sicherheitsdepartement nicht auf Gegenliebe. Es wird auf das laufende Verfahren verwiesen.

pp. Der Regierungsrat wurde von Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP Vorderthal) gefragt, ob die Stockwerkeigentümer in der Überbauung Seepark von den Altendörfler Behörden ungleich behandelt werden. Bekanntlich hat dieser Punkt in den vergangenen Jahren für viel Zündstoff gesorgt. Diethelm moniert, dass Bürger in Altendorf nach wie vor ungleich behandelt werden.

Als Beispiel wird genannt, dass der Gemeinderat Altendorf im März 2017 eine Zweckänderung von einem Wasch- und Trockenraum im Untergeschoss zu Wohnraum bewilligt hat, obwohl aufgrund des Grundrisses im eingereichten Baugesuch ersichtlich ist, dass diese Räumlichkeiten nach bauhygienisch zwingenden Gesetzen zu wenig natürlich belichtet seien. Diethelm fragt, warum keines der kantonalen Ämter anlässlich der Koordinationssitzung vom 16. Februar 2017 Einwände gegen das eingereichte Baugesuch vorgebracht habe.

Rechtsverfahren laufen noch

In seiner Antwort hält der Vorsteher des Sicherheitsdepartements fest, dass «die in der vorliegenden Kleinen Anfrage einleitend vorgebrachten Ausführungen zum Teil unzutreffend sind», was früher schon in der Beantwortung zweier weiterer Kleiner Anfragen dargelegt wurde. Ausserdem waren und sind die geltend gemachten Ungleichbehandlungen der Bürger Gegenstand von Rechtsverfahren.

Parlamentarische Vorstösse seien «weder geeignet noch zulässig », um auf konkrete Verwaltungsverfahren Einfluss zu nehmen oder sich Informationen darüber zu beschaffen. Somit seien weder die Verwaltung noch der Regierungsrat oder Gerichte dazu berechtigt, auf einen parlamentarischen Vorstoss hin zu konkreten Verfahren Stellung zu nehmen. Solche Verfahren würden von Gesetzes wegen nicht öffentlich geführt.

Baubewilligung ist nicht rechtswidrig Aus diesen Gründen fällt auch die Beantwortung von Diethelms Fragen ziemlich kurz aus. Auf die Fragen, wie der Gemeinderat Altendorf die Zweckänderung Wasch- und Trockenraum zu Wohnen im Untergeschoss der Liegenschaft bewilligen konnte und warum keines der kantonalen Ämter Einwände gegen das eingereichte Baugesuch vorgebracht hatte, schreibt André Rüegsegger: «Wie bereits ausgeführt, kann im Rahmen eines parlamentarischen Vorstosses grundsätzlich keine Stellung zu einzelnen Baubewilligungsverfahren genommen werden. Festgehalten werden kann hier jedoch, dass aus der betreffenden, vom Gemeinderat Altendorf erteilten und in Rechtskraft erwachsenen Baubewilligung keine (qualifizierte) Rechtswidrigkeit ersichtlich ist.» Der Regierungsrat habe in diesem Kontext keine Kenntnis von einem strafbaren Verhalten einer Behörde, welches eine Anzeigepflicht auslösen würde. «Ein solches würde im Übrigen auch nicht vorliegen, wenn eine Rechtsmittelinstanz den Entscheid einer Vorinstanz korrigiert. » Ausserdem sei in Erinnerung zu rufen, dass jede Person berechtigt ist, vermeintliche Straftaten bei einer Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen. «Allein eine solche Anzeige bedeutet selbstredend indes noch nicht, dass auch tatsächlich eine Straftat vorliegt», schlussfolgert das Sicherheitsdepartement.

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