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Strafbefehle im Fall Ku-Klux-Klan

Strafbefehle im Fall Ku-Klux-Klan Strafbefehle im Fall Ku-Klux-Klan

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz erlässt Strafbefehle gegen zwölf Fasnächtler wegen grober Belästigung.

ANDREAS SEEHOLZER

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz erlässt Strafbefehle wegen grober Belästigung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern als Ku-Klux-Klan im März 2019 in Schwyz (EA 18/19). Dies heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Innerschwyz vom vergangenen Freitag. Die Staatsanwaltschaft spricht Bussen von je 300 Franken gegen die Beteiligten aus. Zudem auferlegt sie den Beteiligten die Verfahrenskosten, die pro Person 1300 bis 2100 Franken betragen.

Der Vorwurf der Rassendiskriminierung habe sich nicht erhärtet. Die zwölf Männer haben nun die Möglichkeit, innert zehn Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben und die Beurteilung durch das Gericht zu verlangen.

«Sitte und Anstand verletzt» Anlässlich der Schwyzer Fasnacht am Güdelmontag verkleideten sich zwölf Männer mit Kutten und Masken als Ku-Klux-Klan. Sie marschierten in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz. Darauf gingen bei der Polizei mehrere Beschwerden ein, Ermittlungen wurden aufgenommen.

Nach abgeschlossener Strafuntersuchung kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten hat und Sitte und Anstand grob verletzt wurden. Die Grenzen seien überschritten, wenn Gesetze klar verletzt würden, hiess es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Die Fasnachtsgruppe habe das Gedankengut des gewalttätigen, rassistischen Ku-Klux-Klans «zelebriert » und damit «Sitte und Anstand grob verletzt und somit gegen kantonales Recht verstossen». Der Auftritt sei auf eine authentische Wirkung ausgerichtet gewesen. Vorwurf der Diskriminierung hat sich nicht erhärtet Der Vorwurf der Rassendiskriminierung habe sich aber nicht erhärtet, heisst es von der Staatsanwaltschaft weiter. Denn es konnte nicht nachgewiesen werden, dass mit dem Auftritt die Absicht bestand, «Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen», und dass bei den zwölf Männern eine «engere Verbindung zu Neonazigruppierungen » besteht.

Die Fasnacht missbraucht: Am Güdelmontag standen die zwölf Männer in Ku-Klux-Klan-Uniformen auf dem Schwyzer Hauptplatz.

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