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Schwyz zahlt etwas mehr in den Ausgleich

Bisher zahlte Schwyz 1,8 Millionen Franken in den interkantonalen Kulturlastenausgleich. Ab diesem Jahr sind es 1,9 Millionen.

Vi. Auch Schwyz gehört zu jenen fünf Zentralschweizer Kantonen, die wie der Kanton Aargau die Kulturhäuser in Zürich und Luzern finanziell entlasten. Wie dem aktualisierten interkantonalen Kulturlastenausgleich 2019 bis 2021 zu entnehmen ist, beträgt die Summe jährlich neu insgesamt 11,4 Millionen Franken.

Zürich erhält brutto 9,6 Millionen Franken, Luzern 5,1 Millionen jährlich. Weil sich Zürich und Luzern auch gegenseitig unterstützen, sind es netto für Zürich 7,8 Millionen und für Luzern 3,6 Millionen, wie der interkantonale Kulturlastenausgleich mitteilte. Zahler sind die Vereinbarungskantone Aargau, Uri, Schwyz und Zug sowie, auf freiwilliger Basis, Ob- und Nidwalden.

Besucher als Basis

Die Beiträge der einzelnen Kantone werden jeweils auf Basis ihrer Besucherzahlen errechnet. Zürich erhält in der Periode 2019 bis 2021 praktisch gleich viel wie den Jahren 2016 bis 2018. Für Luzern wurde der jährliche Betrag um 400’000 Franken gekürzt, weil eine einmalige Subvention von 2014 nicht mehr miteinbezogen wird.

Zug zahlt 2,7 Millionen, Schwyz 1,9 und Uri 0,3 Millionen. Die Beiträge von Nidwalden und Obwalden belaufen sich auf 0,8 Millionen Franken respektive 0,4 Millionen. Zürich zahlt Luzern 1,8 Millionen Franken, in umgekehrter Richtung fliessen 1,5 Millionen. Der Aargau wird 2019 bis 2021 jährlich 5,3 Millionen Franken in den Kulturlastenausgleich einzahlen. Zum Vergleich: In der Vorperiode 2016–2018 betrug der Schwyzer Jahresbeitrag 1,8 Millionen Franken.

Umstrittene Vereinbarung Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Bestimmung im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Die Vereinbarung zwischen Uri, Schwyz, Zug, Aargau, Zürich und Luzern trat 2010 in Kraft. Sie ist nicht unumstritten. Der Aargau, der grösste Zahler, forderte eine Neuverhandlung, sodass er nun jährlich rund 300’000 Franken weniger zahlen muss. Schwyz tritt 2021 aus der Vereinbarung aus, will aber wie Ob- und Nidwalden freiwillige Beiträge leisten.

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