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Aktienverkauf vor Gericht

Zweimal hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz die Sache eingestellt. Zweimal wurde sie aber vom Kantonsgericht zurückgepfiffen. Am Donnerstag nun fand vor dem Schwyzer Strafgericht der Prozess statt.

RUGGERO VERCELLONE

Es geht dabei um einen Streit zwischen einem Geschäftsmann und einem Treuhänder. Beide sind aus Ausserschwyz. Der Geschäftsmann wirft dem Treuhänder vor, ihm Aktien einer nicht börsenkotierten Firma zu einem massiv überteuerten Preis verkauft zu haben. Zudem seien ihm nicht direkt Aktien der angepriesenen Firma, sondern Wertpapiere einer Beteiligungsgesellschaft verkauft worden.

Aktien als «Basler Dybli» angepriesen Der Treuhänder habe ihm die Aktien als regelrechte «Basler Dybli » angeboten. Er habe in mehreren Tranchen insgesamt 1,28 Millionen Franken investiert, sagte der Geschäftsmann, da er dem befreundeten Treuhänder blind vertraut habe. Erst später, als er einen Beleg für seinen Aktienbesitz verlangte, habe er gemerkt, dass er nicht das bekommen hatte, was ihm versprochen worden war.

Der Anwalt des Privatklägers forderte vom Beschuldigten einen Schadenersatz von 95’000 Franken plus Zins. Um diesen Betrag habe sein Mandant zuviel für die Aktien bezahlt. Der Beschuldigte habe den Privatkläger bezüglich Aktienpreis arg getäuscht und dabei «massiv abgezockt ». Kurz zuvor seien Aktien derselben Firma nämlich um viel weniger an einen anderen Investor verkauft worden.

Schlitzohrig oder betrügerisch?

Der Staatsanwalt, der von einem «aussergewöhnlichen Fall» sprach, beantragte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, bedingt auf zwei Jahre. Das Gericht habe zu beurteilen, ob es sich in diesem Fall um «eine schlitzohrige Geschäftstüchtigkeit oder um Betrug » handle. Das Gericht habe auch zu befinden, ob die Aktien unter Ausnützung des Vertrauens zu überbewertet angedreht worden seien. Es gebe zwar Hinweise auf ein unlauteres Verhalten. Ob diese zu einer Verurteilung führten, liege in der Beurteilung des Gerichts.

Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, die Aktien überteuert verkauft zu haben. «Mir schien der Preis angemessen für das Potenzial der Aktie.» Er bestritt auch, mit dem Geschäftsmann befreundet gewesen zu sein. Nicht er habe die Aktien angepriesen, sondern der Geschäftsmann habe die Wertpapiere unbedingt kaufen wollen. So habe er aufgrund einer Ertragswertberechnung den Preis der Aktien bestimmt. Dass man sich jetzt vor Gericht streite, sei die Folge der Finanzkrise 2008, die alle Pläne zerstört habe.

Sein Anwalt, der einen Freispruch forderte, bestritt ein betrugsrelevantes Täuschungsmanöver. Sein Mandant habe dem Käufer der Aktien stets alle relevanten Informationen übermittelt und habe für eine umfassende Aufklärung gesorgt. Ein Hinweis darauf, dass der Aktienpreis gar nicht überbewertet sein konnte, sei auch aus dem Verhalten des Privatklägers zu erklären. Diesen habe nämlich überhaupt nicht interessiert, wie hoch der Preis der einzelnen Aktie sei. Er habe nur gewusst, dass er 1,28 Millionen Franken investiere. Wie viele Aktien er dafür erhalte, habe ihn gar nicht interessiert. Deshalb könne er nun auch nicht behaupten, er habe überbewertete Aktien erworben. Das Urteil wird später veröffentlicht.

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