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Trotz Missbrauch muss der Vater nicht hinter Gitter

Ein heute 60-jähriger Mann hat seine Tochter missbraucht. Nun muss er doch nicht ins Gefängnis.

see. Ein Vater wurde wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind (begangen in den Jahren 1996 bis 1999) in einem Berufungsfall vor Kantonsgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Das Schwyzer Strafgericht hatte den Mann vor einem Jahr zu 36 Monaten verurteilt. Laut Strafgericht hätte er zwölf Monate davon absitzen müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vater vor einem Jahr eine vierjährige unbedingte Gefängnisstrafe.

Schuldspruch reduziert Nach der Berufung muss der Mann nun aber doch nicht ins Gefängnis. Wie es beim Kantonsgericht gestern auf Anfrage hiess, wurde die Berufung teilweise gutgeheissen und der Schuldspruch reduziert. Dies, weil das Gericht einen geringeren Zeitraum der Taten anerkennt. Reduziert hat das Kantonsgericht auch die Genugtuungsforderung von 30’000 auf 6000 Franken. Die Schadenersatzforderung wurde im Grundsatz gutgeheissen, die Höhe des Betrages aber auf den zivilen Rechtsweg verwiesen. Die Verfahrenskosten von rund 70’000 Franken muss der Vater zu 70 Prozent tragen. Seine Tochter hat er überdies mit 8800 Franken ausserrechtlich zu entschädigen. Die Verfahrenskosten des Berufungsgerichts werden zwischen den Parteien aufgeteilt, wie es auf Anfrage hiess.

Mehrmals geschändet und missbraucht

Dem Vater wurde vorgeworfen, er habe seine Tochter, als sie zwischen drei- und sechsjährig war, mehrmals auf dem Wickeltisch oder im Ehebett sexuell geschändet und missbraucht. Das schwere Verschulden des Vaters habe dazu geführt, dass die Tochter in der Pubertät schwierig und in der Schule schlecht war. Glaubhaftigkeitsgutachten der Tochter Das Strafgericht erachtete die Angaben der Tochter aber als glaubhaft, was sich auch auf ein Glaubhaftigkeitsgutachten stützte. Die Aussagen der Mutter und von Zeuginnen, die Therapieberichte sowie die Tagebuchaufzeichnungen von der Tochter und deren Mutter seien «klarerweise als erstellt» zu erachten, während die Aussagen des Vaters «teilweise wenig glaubhaft ausfielen».

Der Vater stritt alles ab. Das Strafgericht ging von mehr als zehn Vorfällen aus. Die zudem erhobenen Anklagepunkte, der Vater habe die Tochter in der Pubertät heftig geschlagen, wurden aufgrund von Verjährung eingestellt.

Vater hätte sich nur entschuldigen müssen Eigentlich hätte die heute 26-jährige Tochter das, was sie als drei- bis sechsjähriges Kind über sich ergehen lassen musste, mit dem Vater allein ausmachen wollen. «Hätte sich mein Vater bei mir entschuldigt, dann hätten wir das unter uns klären können», sagte die Frau vor einem Jahr. Da es aber nie so weit kam, entschloss sie sich vor ein paar Jahren, das Ganze aufzuarbeiten. Dabei wandte sie sich auch an die Opferhilfe. Diese meldete das Vorgefallene der Staatsanwaltschaft, die von Amtes wegen untersuchte und Anklage gegen den Vater erhob.

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