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«Robin Hood» bleibt hinter Schwyzer Gittern

LEA LANGENEGGER

In der letzten Woche wurde am Schwyzer Strafgericht ein 29-jähriger Rumäne verurteilt. Er gab zu, Mitte März und Ende April in zwei Fust-Filialen insgesamt 62 Mobiltelefone entwendet zu haben. Diese sind seither nicht mehr aufgetaucht. Der Angeklagte behauptete, die Handys versteckt und danach nicht mehr gefunden zu haben. Bei den beiden Einbrüchen entstand nebst dem Deliktsbetrag von rund 80’000 Franken ein Sachschaden von 20’000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Monate Freiheitsstrafe unter Anrechnung der bereits abgesessenen Untersuchungshaft von 131 Tagen. Zudem soll der Beschuldigte für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Der Rumäne ist in fünf Ländern insgesamt neun Mal vorbestraft, womit ein bedingter Vollzug nicht in Frage kommt. Verteidigung sprach von einem «Robin Hood» Die Anträge der Verteidigung wichen nur leicht von jenen der Staatsanwaltschaft ab. Sie verglich den Angeklagten mit Robin Hood, da er nicht Einzelpersonen um ihr Vermögen brachte, sondern lediglich Firmen «um ein paar Handys erleichtert » habe.

Dass ihm von der Beute nichts blieb, zeuge von einer geringen kriminellen Energie. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten und einen fünfjährigen Landesverweis.

Der Angeklagte stritt seine Taten nicht ab. Er habe 2016 aus Geldnot angefangen zu stehlen, da er nur 350 bis 400 Euro pro Monat verdiente. Er sei Elektriker und wohne bei seiner Mutter in Rumänien. Im selben Haushalt lebe auch seine im achten Monat schwangere Freundin, sagte der Angeklagte. In die Schweiz sei er gekommen, um Arbeit zu suchen. Das Gericht wollte dem Mann seine Ausführungen nicht richtig glauben, da er im Verfahren behauptet hatte, keine Vorstrafen in Deutschland zu haben. Wie sich herausstellte, war dies gelogen. Auf die Frage, weshalb man ihm nun glauben solle, wusste er keine Antwort.

Der Mann wurde des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig gesprochen. Er wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt und erhielt einen Landesverweis von sieben Jahren. Die Verfahrenskosten von 12’000 Franken wurden dem Rumänen auferlegt, die Kosten der Privatkläger von 100’000 Franken auf den Zivilweg verwiesen. Ob es stimmt, dass der Mann aus Rumänien eine hochschwangere Freundin hat, wurde nicht klar. Klar ist indes, dass «Robin Hood» – wie die Verteidigung ihn bezeichnete – Weihnachten hinter Schwyzer Gittern und nicht bei seiner angeblichen Partnerin verbringt.

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