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Steuern bald online deklarieren

Im März 2021 sollen mit eDeklaration.sz Steuererklärungen online eingereicht werden können.

hrr. Kantonsrat Dominik Blunschy (CVP, Ibach) will den Umgang mit der Steuererklärung vereinfachen. Im Frühjahr hat er eine entsprechende Interpellation mit einem umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Er moniert, dass mit der zentralen Einreichung und dem Einscannen der Steuererklärung in Schwyz ein grosser Papierberg entsteht, und möchte Auskünfte über Kosten und Auswirkungen der Zentralisierung.

Der Kanton sei daran, eine reine Online-Deklarationslösung für Natürliche Personen auszuarbeiten, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Diese eDeklaration. sz soll bis März 2021 (Deklaration der Steuerperiode 2020) umgesetzt werden. Noch diesen Monat werde bei den Gemeinden und Bezirken ein Konsultationsverfahren zur Realisierung der Online-Deklaration eingeleitet.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Online-Deklaration wesentliche Einsparungen an Arbeitsstunden, Papierverbrauch und Räumlichkeiten nach sich ziehen werde. Der Regierungsrat hält aber fest, dass das Aktenscanning auch nach Einführung einer Online-Deklarationslösung aufrechterhalten werden müsse, wenngleich in kleinerem Umfang. Was mögliche Einsparungen betrifft, würden diese in erster Linie davon abhängen, wie viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung digital einreichen werden. Aktuell verwenden rund 75 Prozent der steuerpflichtigen Natürlichen Personen eine Deklarationssoftware.

Kosten eingespart Dass seit 2017 die Steuererklärungen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern zentral bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden müssen, beurteilt der Regierungsrat in seiner Antwort positiv. «Die Umstellung bringt eine Effizienzsteigerung und führt insgesamt zu einer Kosteneinsparung für die öffentliche Hand», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die genauen Kosten würden aber erst nach Abschluss von eSteuern.sz ausgewiesen. Im Gegenzug habe sich in den Gemeinden der Bedarf an personellen Ressourcen zur Erledigung von steuerlichen Aufgaben reduziert.

Auf den Archivraum hat die Einführung des Zentraleingangs der Steuererklärungen keine Auswirkungen, weil die Gemeinden schon früher immer sämtliche Steuerakten an die Steuerverwaltung weiterleiten mussten. Der Archivraum im Verwaltungsraum der Steuerverwaltung reicht für drei Steuerperioden. Weil aber die ältesten Steuerakten laufend vernichtet werden, ergebe sich für die Archivierung der Papierakten kein Raumproblem.

Von 28 auf 33 Seiten

Eindrücklich die Zahlen: Innerhalb von zehn Jahren hat die «Dicke» der Steuererklärung um rund ein Drittel zugenommen. Wurden 2009 rund 2,8 Millionen Seiten eingescannt – durchschnittlich 28 Seiten pro Dossier – waren es im Jahr 2018 3,7 Millionen Seiten oder durchschnittlich 33 Seiten pro Steuerdossier.

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