Endlich kann beim Einsiedlerhof die Wettbewerbsphase beginnen
Die Beschwerde zum Projektwettbewerb ist nicht ans Bundesgericht weitergezogen worden. Eine Abstimmung 2021 erscheint möglich.
VICTOR KÄLIN
Monatelang herrschte beim Einsiedlerhof Funkstille. Doch dann erhielten die beiden Wettbewerbsveranstalter Bezirk und Kirchgemeinde Einsiedeln Ende September freudige Post vom Verwaltungsgericht: Dieses lehnte eine im Januar 2019 eingereichte Beschwerde zur Wettbewerbszulassung ab (77/19). Offen blieb allerdings der Weg ans Bundesgericht.
Die unterlegene Bietergemeinschaft verzichtete jedoch auf einen Weiterzug, sodass die erste Hürde auf dem Weg zu einer Gesamtüberbauung doch noch gemeistert werden konnte – allerdings mit neunmonatiger Verspätung.
Somit verbleiben drei selektionierte Bietergemeinschaften im Rennen. Aufgrund der langen Wartezeit wird deren Zusage allerdings nochmals offiziell eingeholt. Die Bezirkskanzlei geht von einem Start zum Wettbewerb Ende Januar 2020 aus. Sollte es zu keinen weiteren Verzögerungen kommen, ist eine Volksabstimmung im Jahr 2021 realistisch. Voraussichtlich stimmen die Einsiedler über den Verkauf des gesamten Grundstücks an den Investor sowie den Kauf des Verwaltungsgebäudes durch den Bezirk ab. Die Katholiken werden zusätzlich an die Urne gerufen, um über den Investitions- und Baukredit für das Pfarreiheim bei der Jugendkirche zu befinden.
Bezirk und Kirchgemeinde sind froh, die erste Hürde gemeistert zu haben.