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Kanton nimmt mit neuem Verteilschlüssel 16 Millionen mehr ein

Seit der Steuergesetzrevision 2015 erhalten Bezirke und Gemeinden nur noch einen Viertel des Anteils an der Grundstückgewinnsteuer. Davon profitiert der Kanton. Nicht richtig, findet Kantonsrat Andreas Marty.

ANOUK ARBENZ

Wer beim Verkauf eines Grundstücks einen Reingewinn erzielt, muss eine Grundstückgewinnsteuer zahlen. Seit 2015 erhalten die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz weniger hohe Beiträge über diese Steuer (siehe Box). Grund ist die Steuergesetzrevision. Statt der Hälfte erhalten Bezirke und Gemeinden heute nur einen Viertel des Ertrages. Wer wie viel bekommt, hängt von der relativen Steuerkraft ab. Mit der neuen Verteilung fliessen 25 Prozent des Gesamtertrages der Grundstückgewinnsteuer in den Steuerkraftausgleich. Er wird also dazu verwendet, die relative Steuerkraft einzelner Bezirke und Gemeinden anzuheben.

Die Vorlage zur Teilrevision sah vor, dass diese Mindereinnahmen über den horizontalen Finanzausgleich kompensiert werden. Aber genau dies sei nicht geschehen, ist Kantonsrat Andreas Marty (SP, Einsiedeln/ Arth) überzeugt. Hingegen ist beim Kanton mehr reingekommen: Der jährliche Anteil des Kantons am Gesamtertrag der Grundstückgewinnsteuer beträgt 65 Millionen Franken. Gegenüber dem früheren Verteilschlüssel sind das Mehreinnahmen von 16,3 Millionen Franken pro Jahr.

«Nicht eingehalten» Hoch und heilig sei im Kantonsrat versprochen worden, dass die Finanzausgleichsgemeinden diese Einnahmeausfälle in Form von höheren Ausgleichsbeiträgen zurückerhalten. «Das Versprechen wurde nicht eingehalten. » Bei vielen Gemeinden hätten sich die Ausgleichsbeiträge «bei Weitem nicht so stark erhöht, wie sich die Beiträge aus der Grundstückgewinnsteuer reduziert haben», schreibt Marty in seiner Interpellation.

Der Regierungsrat widerspricht. Der Rückgang der Anteile an der Grundstückgewinnsteuer sei zu grossen Teilen kompensiert worden – und zwar, indem der Kanton die Beiträge der Geberbezirke und -gemeinden erhöht habe. Stark erhöht: Während diese zuvor 25 Millionen Franken «blechen» mussten, sind es heute rund 52 Millionen, die sie in den Finanzausgleich zahlen müssen. Zudem habe der Kanton den Normaufwandausgleich, mit dem strukturschwache Gemeinden und Bezirke unterstützt werden, von 15 auf 25 Millionen Franken aufgestockt. Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass man in den Jahren 2015 und 2016 höhere Beträge an die Gemeinden und Bezirke aus dem Grundstückgewinnsteuer- Topf ausbezahlt habe, als dann effektiv eingenommen wurde.

Fast überall kompensiert Die Ausfälle aufgrund des neuen Verteilschlüssels konnten mit all diesen Massnahmen – höhere Leistungen der Geberbezirke und -gemeinden, Erhöhung des Normaufwandausgleichs, vorsichtige Anpassung der Beiträge aus der Grundstückgewinnsteuer – bis auf wenige Ausnahmen kompensiert werden, sagt der Regierungsrat. Gemeinden und Bezirke, deren Steuerkraft oder Normaufwand sich veränderte oder wo Strukturzuschläge angepasst wurden, würden die Ausnahme bilden.

Schaut man sich die Zahlen für Ausserschwyz von 2014, als noch der alte Verteilschlüssel galt, bis 2020 genau an, fällt auf, dass die Höhe der Beträge durch die Grundstückgewinnsteuer zwar bei allen immer mehr zurückging, dafür aber tatsächlich mehr Geld aus dem Steuerkraftausgleich in die Kassen der Gemeinden und Bezirke floss – bis auf fünf Ausnahmen. In Altendorf, Lachen und den Höfner Gemeinden nahmen die Finanzausgleichszahlungen immer mehr ab. Aufgrund des neuen Verteilschlüssels erhielten diese ab 2017 gar nichts mehr. Zum Vergleich: 2014, vor fünf Jahren, erhielt Freienbach noch 1,6 Millionen Franken. Das zeigt, wie unglaublich schnell und stark die Finanzkraft dieser Gemeinden zugenommen hat. Übrigens: Wangen und Reichenburg weisen nach Einsiedeln und Ingenbohl die grösste Veränderung im Vergleich der Ausgleichszahlungen der letzten sechs Jahre auf.

Die Zahlen der Ausgleichszahlungen über die letzten sieben Jahre zeigen, dass die Gesamtsumme insgesamt erhöht wurde: verglichen mit den Jahren 2012 bis 2014 liegt sie derzeit mit 92 um 10 Millionen höher.

Eine strikte Besitzstandregelung mit einer im Minimum exakten Kompensation des Rückgangs am Anteil der Grundstückgewinnsteuer, wie sie Kantonsrat Andreas Marty in seiner Interpellation vorschlägt, hält der Regierungsrat für nicht zielführend: «Dies würde den Finanzausgleich seiner Wirkung berauben », schreibt er in seiner Antwort. «Die Dynamik des Systems respektive die Anpassung auf unterschiedliche Entwicklungen in der Steuerkraft muss zwingend erhalten bleiben.»

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