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Für das Bildungsdepartement war es eine eindeutige Projektänderung

Für das Bildungsdepartement war es  eine eindeutige Projektänderung Für das Bildungsdepartement war es  eine eindeutige Projektänderung

In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage untermauert das kantonale Bildungsdepartement seine Meinung zum Vorgehen des Bezirks Einsiedeln beim Klosterplatz.

VICTOR KÄLIN

Wie hat es nur zu einem Baustopp auf dem Klosterplatz kommen können, fragten sich die vier Einsiedler Kantonsräte Christian Grätzer (FDP), Reto Keller (FDP), Daniel Kälin (SVP) und Thomas Bingisser (SVP) in einer Kleinen Anfrage (EA 78/19). In seiner Anwort verweist das Bildungsdepartement auf die Baubewilligung. Diese und der Situationsplan als integrierender Bestandteil derselben seien für die Denkmalpflege massgebend. Gemäss Bildungsdepartement spreche das bewilligte Bauprojekt «mit keinem Wort von einer ‹gebundenen› Pflästerung (ausser im Bereich der barrierenfreien Wege); im Gegenteil, im Situationsplan ist die ungebundene Pflästerung wörtlich vermerkt». «Denkmalpflege muss sich darauf verlassen können …» Der Bezirk hingegen vertritt die Ansicht, dass in der Baubewilligung gerade die umstrittene Frage der Pflästerung «nicht ausdrücklich thematisiert wird», weshalb er sich für die gebundene Variante entschied – worauf das Bildungsdepartement Mitte September für den «Platz im Platz» (um den Marienbrunnen) einen vorsorglichen Baustopp erliess.

Aufgrund der Unterlagen, welche der kantonalen Denkmalpflege zugestellt worden sind, ging bis im Mai 2019 «nie explizit hervor, dass die kantonale Denkmalpflege zu einer eigentlichen Projektabweichung Stellung beziehen müsste», schreibt das Bildungsdepartement weiter. Doch gerade bei einem Bezirk oder einer Gemeinde müsse sich die «Denkmalpflege darauf verlassen können, dass bei wichtigen denkmalpflegerischen Belangen proaktiv der Kontakt zu ihr gesucht wird».

«Eine wesentliche Änderung» Erneut bekräftigt das Bildungsdepartement, dass es sich beim Entscheid des Bezirks, den Platz mit Mörtel zu pflästern, «um eine im Vergleich zum Vorgabeprojekt grosse Projektabweichung handelt, die eine wesentliche Änderung des Erscheinungsbildes mit sich bringt». Nach Auffassung des Bildungsdepartements liegt dafür keine rechtskräftige Bewilligung vor. «Es wäre zwingend gewesen, dass diese Projektänderung vom Bezirk Einsiedeln neu hätte ausgeschrieben werden müssen. Dies ist nicht geschehen.»

Wer übernimmt die Mehrkosten?

Auch auf die Frage der anfallenden Mehrkosten des Baustopps (Provisorium «Platz im Platz» sowie höhere Unterhaltskosten bei Sandfugen) geht das Bildungsdepartement ein. Für die Kosten des Provisoriums verweist das Departement auf das laufende Verfahren, «in welchem die Beteiligten prüfen, wer die Mehrkosten für die Zwischenlösung zu tragen hat».

Position bezieht das Bildungsdepartement auch zur Pflästerung: «Eine ungebundene Pflästerung in Sand ist bedeutend kostengünstiger als die gebundene mit Mörtel.» Ebenfalls kostengünstig und einfach zu bewerkstelligen sei das allfällige «Nachsanden». Das Schreiben weist darauf hin, «dass sich allfällige Reparaturen bei Sandfugen problemlos umsetzen lassen. Bei gemörtelten Plätzen sind die Kosten in solchen Fällen bedeutend höher – nach den Erfahrungswerten des Klosters ist eine gebunden verfugte Pflästerung bereits bei der Erstellung viermal teurer und auch jede Fugensanierung rund dreimal teurer als nachsanden».

Was der Bezirk auf dem Platz im Platz wollte, ist für das Bildungsdepartement «eine Projektänderung». Foto: Victor Kälin

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