Veröffentlicht am

«Erweiterten Suizid» geplant

Ein aussergewöhnlicher Fall einer Ehe-Trennung wurde vorgestern vor den Schranken des Schwyzer Strafgerichts verhandelt. Das Urteil des Gerichts steht noch aus.

see. Der Mann konsumierte regelmässig Alkohol und war diesbezüglich in psychiatrischer Behandlung. Seine Frau und Mutter der gemeinsamen fünfjährigen Tochter wollte die Scheidung. Die Trennung der Restaurationsfachfrau und des Sanitärmonteurs habe im Frühjahr 2018 begonnen, hiess es gestern vor Gericht. Im Wissen, dass sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen will, soll es zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Tätlichkeiten und Drohungen gekommen sein. Am 1. Juli 2018 versuchte der Mann, sich durch Aufschneiden der Pulsadern und dem Anzünden des Fahrzeugs selbst umzubringen. Der Versuch misslang. Nebst Drohungen und Vergewaltigung in der Ehe – was übrigens von der Verteidigung alles bestritten wurde – eskalierte die Situation laut Staatsanwalt am 16. Februar 2019.

Salzsäure, Benzin, Aceton, Äxte und Fleischermesser Laut Staatsanwalt hat der Mann am 16. Februar einen «erweiterten Suizid» geplant. Im Kofferraum seines Fahrzeuges fand die Polizei zwei Liter Salzsäure, einen Kanister mit Benzin, einen Liter Aceton, drei Äxte, drei Fleischermesser, ein Feuerzeug und Kabelbinder.

Für den Staatsanwalt ist klar, dass der Mann «aufgrund der mitgeführten Gegenstände sowie der Intensität der Todesdrohungen» Vorkehrungen traf, seine Frau zu töten. Der vorhergegangene Suizidversuch deute auf eine tiefe Hemmschwelle hin. Zudem habe der Mann im Kalender für diese Zeit «sterben auf Raten » eingetragen und einen Abschiedsbrief für die Kinder verfasst. Am Abend des 15. Februar habe er sich von den Kindern mit den Worten «machts gut, lebt wohl» verabschiedet. Bei der Festnahme wies er eine Atemalkoholkonzentration von 1,8 Gewichtspromille auf. Der Mann sitzt seither in U-Haft und wurde gestern von der Polizei ins Gericht geführt.

Ein «düsteres Bild» Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haft von 48 Monaten abzüglich der U-Haft. Die Strafe müsse vollzogen und von einer ambulanten Massnahme begleitet werden. Zudem solle der Deutsche für sieben Jahre des Landes verwiesen werden Laut dem Verteidiger ist der Angeklagte unschuldig, «die Anklageschrift entspricht nicht der Realität». Die Strafverfolgung diene einzig der Frau, um Eheschutzmassnahmen durchzusetzen. Die Zivilforderungen seien vollumfänglich abzuweisen und die Verfahrenskosten der Staatskasse zu übertragen.

Vor Gericht zeichnete der Gutachter ein eher düsteres Bild: Nebst dem Alkoholmissbrauch deuten viele Merkmale des Mannes auf den Borderline-Typus. Als Gesamtes gesehen, wiege das Krankheitsbild schwer. Die Therapiechancen seien zwar eher gering, «aber man muss es versuchen», so der Gutachter.

Share
LATEST NEWS