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Alpthal hätte Baueinsprache zulassen müssen

Der Schwyzer Regierungsrat heisst die Beschwerde einer Alpthalerin gegen den Gemeinderat Alpthal gut.

SILVIA CAMENZIND

Nicole Steiner aus Alpthal hatte im Sommer eine Beschwerde an die Regierung eingereicht. Dies nachdem sie gesehen hatte, dass in der Nachbarschaft an einem bewilligten, aber noch nicht vollendeten Einfamilienhaus das Tor der Doppelgarage demontiert worden war. In der Folge wurde die Öffnung bis auf ein Fenster geschlossen. Im Innern war bereits eine Küche eingebaut. Offensichtlich wurde der Garagenraum in einen Wohnraum umfunktioniert. Weil nach Meinung der Alpthalerin die Gemeinde über die nicht bewilligte Umnutzung Kenntnis hatte und untätig blieb, reichte sie die Beschwerde ein.

Im Beschluss der Regierung erhält sie nun in den wesentlichen Punkten recht. Die Antwort der Regierung zeigt auf, wie der Gemeinderat über die Garage befand: Einer der Gemeinderäte hatte am 19. Juni dem Gesamtgemeinderat mitgeteilt, dass die Bauherrschaft die Garage vorübergehend zu Wohnraum ausbauen und dort bis Ende der Bautätigkeit wohnen wolle. Der Gemeinderat erteilte ihr die Bewilligung, bis zum 30. Juni 2021 in der Garage zu wohnen. Danach müsse die Garage wieder zur Garage werden. Gemeinderat reagierte nicht auf Schreiben der Nachbarin Weil sie gegen die bewilligte temporäre Umnutzung der Garage zu Wohnraum Einsprache erheben wollte, verlangte Nicole Steiner zwei Wochen später Einsicht in alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Umnutzung. Der Gemeinderat reagierte nicht auf dieses Schreiben.

In ihrem Beschwerdeentscheid bewertet die Regierung das Schreiben von Nicole Steiner als eine nachträgliche Baueinsprache. Die Gemeinde Alpthal hätte auf das Schreiben reagieren und diese nachträgliche Baueinsprache behandeln müssen. Die Gemeinde habe gegenüber der Beschwerdeführerin eine Rechtsverweigerung begangen.

«Die Umnutzung der Garage zu Wohnzwecken ist bewilligungspflichtig, da sie mehr als sechs Monate andauert und die Wohnnutzung doch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat», schreibt die Regierung weiter. Die Umnutzung hätte nicht im Meldeverfahren bewilligt werden dürfen. Zudem hätten für die Umnutzung der Garage zu Wohnraum die Pläne gefehlt. Der Gemeinderat hätte diese Pläne verlangen müssen. Die Beschwerdegegner, die in die Garage eingezogen sind, dürften sich darauf verlassen, dass sie bis Juni 2021 in der Garage wohnen dürfen. Laut Regierung seien sie in diesem Vertrauen grundsätzlich zu schützen. Die Beschwerdeführerin hingegen verlangte einen Nutzungsstopp der Garage. Da diese Aufsichtsbeschwerde gegenüber den Baubewilligungsverfahren subsidiär ist, schreitet die Regierung in Sachen Nutzungsstopp nicht ein. Die Vorinstanz müsse entscheiden. Was die Gemeinde zu tragen hat, sind auch die Verfahrenskosten von 1500 Franken.

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