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66-jähriger Ex-Politiker muss ins Gefängnis

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen 66-jährigen Unternehmer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

RUGGERO VERCELLONE

Der heute 66-jährige Unternehmer und frühere St. Galler BDP-Ständeratskandidat, der bereits 2013 vom Schwyzer Strafgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung zweier Frauen verurteilt worden war, ist vom Schwyzer Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Er wurde des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs sowie der mehrfachen Ausnützung einer Notlage schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe wurde unbedingt ausgesprochen. Er muss also ins Gefängnis.

Als Patron und Verwaltungsratspräsident seiner im Kanton St. Gallen domizilierten Firma für innovative Kunststofftechnik hatte er für sein Unternehmen für mehrere Monate Kurzarbeit angeordnet und dafür von der kantonalen Arbeitslosenkasse St.Gallen Kurzarbeitsentschädigung im Rahmen von 1,3 Millionen Franken erhalten.

Eine Kontrolle durch das Seco ergab aber, dass während dieser Zeit im Betrieb zu 100 Prozent weitergearbeitet worden war. Das ist laut Gericht aufgrund der vorliegenden Akten (doppelt vorhandene Stempelkarten und Rapporte über die wirtschaftlichen Ausfallstunden) erstellt. Der Beschuldigte sei als Verwaltungsrat für die strategischen und als Delegierter des Verwaltungsrates auch für die operativen Belange tätig gewesen. Zusammen mit seinem CEO, der zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden ist, habe er jeweils die bei der Ausgleichskasse eingereichten wahrheitswidrigen Unterlagen unterschrieben.

Zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten wurde in dieser Sache auch der kaufmännische Leiter verurteilt. Dieser holte bei den Mitarbeitern des Unternehmens die Unterschriften auf den Rapporten ein. Aufgrund der hierarchischen Stellung im Unternehmen wiege das Verschulden des beschuldigten Ex-Politikers am schwersten.

Der Ex-Politiker wurde vom Strafgericht auch schuldig gesprochen, die Notlage seiner Haushälterin sexuell ausgenützt zu haben. Gegen ihren Willen habe er verlangt, dass sie ihn sexuell befriedige.

Die aus dem Ausland stammende und bei ihm wohnende Frau ist laut Gericht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden. Sie sei auf die Arbeitsstelle und den Lohn angewiesen gewesen, weshalb sie sich veranlasst gesehen habe, die sexuellen Handlungen zu dulden. Ein Schuldspruch sei erfolgt, auch wenn die Aussagen der Privatklägerin nicht konstant gewesen waren, hält das Gericht fest. Der Ex-Politiker muss der Frau eine Genugtuung von 5000 Franken zuzüglich Zins bezahlen.

Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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