Werden die Bauern steuerlich bevorzugt?
Die Regierung wehrt sich gegen eine steuerliche Vorzugsbehandlung der Bauern. Die Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke soll deshalb wie geplant durchgeführt werden.
STEFAN GRÜTER
Der Kantonsrat hat im Jahr 2004 im Gesetz über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe einen Automatismus eingeführt. Demzufolge wird eine generelle Neuschätzung dieser Grundstücke fällig, wenn sich aufgrund einer neuen Schätzungsanleitung des Bundes die Schätzungswerte um mindestens 20 Prozent verändern. Dies ist nun per 1. Januar 2018 der Fall gewesen, sodass die Vorarbeiten für eine generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe im Kanton Schwyz an die Hand genommen worden sind.
Mittels Motion wollen nun die drei Kantonsräte Bruno Hasler (CVP, Buttikon), Bruno Nötzli (SVP, Pfäffikon) und Martin Brun (SVP, Sattel), diesen Automatismus wieder abschaffen und dem Kantonsrat das Heft in die Hand geben. Dieser soll rückwirkend per 1. Januar 2018 entscheiden, ob eine generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke ausgelöst werden soll.
Würde zum ersten Mal eingesetzt Dieses Vorhaben bezeichnet die Regierung nun als «politisch problematisch, vor allem nachdem die Umsetzung der generellen Neuschätzung gemäss Gesetzesvorgaben in Umsetzung ist und der im Jahr 2004 festgelegte Automatismus überhaupt zum ersten Mal Wirkung zeigt». Der Kantonsrat würde somit eine von ihm mit sehr deutlichem Mehrheitsentscheid erlassene und sehr zentrale Gesetzesbestimmung wieder abschaffen, während diese erstmals ihre Wirkung entfaltet.
«Dies würde die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers erheblich beeinträchtigen. Unter diesen Umständen könnten Gesetze nur noch als einstweilige Anordnung mit Rücktrittsrecht verstanden werden und wichtige rechtsstaatliche Grundsätze wie Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Rechtsbeständigkeit würden infrage gestellt », gibt die Regierung zu bedenken.
«Überhöhte Leistungen» Eine generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke wird für die betroffenen Bauern zu einer Erhöhung der Steuerwerte nach sich ziehen. So führen die Motionäre ins Feld, dass dadurch «für die Bauernfamilien gravierende Auswirkungen (Prämienverbilligung, Stipendien und so weiter)» entstehen würden, indem die staatlichen Beiträge in diesen Bereichen sinken würden. Dies bejaht die Regierung.
«Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass die betroffenen Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt ohne Neuschätzung in den allermeisten Fällen überhöhte Leistungen beziehen würden», argumentiert die Regierung. Die eidgenössische und kantonalen Steuergesetzgebung verlange aber, «dass das Vermögen objektiv, das heisst zum Wert, der ihm zukommt, zu bewerten ist».
Es könne nicht Zweck der Steuergesetzgebung sein, «spezifische Gruppen von Steuerpflichtigen zu bevorzugen und durch das Aussetzen einer Neuschätzung gewissen Haushalten nebst steuerlichen Vorteilen letztlich unsachgemäss auch zu sozialen Leistungen zu verhelfen ». Im Sinne einer verfassungsrechtlichen Rechtsgleichheit könne und dürfe der Kanton Schwyz einer steuerlichen Vorzugsbehandlung – in diesem Fall von Besitzern landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe – nicht stattgeben. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat, die Motion von Bruno Hasler, Bruno Nötzli und Martin Brun zur Ablehnung.