Teilerfolg für Einsiedler Räte
Schwyzer Regierung erklärt Postulat für erheblich – alle Gemeinden sollen durch eine Kantonsstrasse erschlossen werden
Der Regierungsrat will prüfen, ob die Zürichstrasse in Einsiedeln Kantonsstrasse bleiben soll. Hingegen lehnt sie eine neue Regelung ab, wie Kantonsbeiträge an Gemeinde- und Bezirksstrassen finanziert werden
sollen.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Aufatmen bei den Einsiedler Kantonsräten: Die Schwyzer Regierung erklärt ihr Postulat «Anpassung Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten » als erheblich: Die Erschliessung aller Gemeinden über das Hauptstrassennetz würde nach sich ziehen, dass zusätzlich die Gemeinden Steinen, Illgau, Morschach, Riemenstalden, Alpthal und Innerthal mittels einer Hauptstrasse erschlossen würden.
Einige Kantone würden in ihren Strassengesetzen eine solche Erschliessung der Gemeinden durch Kantonsstrassen vorsehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf das Postulat: Aus staatsrechtlichen Gründen, insbesondere der Gewährleistung des «Service Public», könne man eine solche Regelung in Erwägung ziehen.
Die Hürde tiefer ansetzen
Auch wenn sich bis heute das geltende Strassengesetz bewährt habe und keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Revision vorhanden seien, ist der Regierungsrat der Meinung, dass «diese Frage prüfenswert und vertiefter betrachtet werden soll». Im Rahmen der Prüfung soll deshalb untersucht werden, ob für die Erschliessung aller Gemeinden mit einer Hauptstrasse eine Anpassung des Strassengesetzes erforderlich sei.
«Es wird dann auch die Forderung der Postulanten näher zu prüfen sein, ob die Hürde, dass eine Strasse als Hauptstrasse qualifiziert wird, weniger hoch angesetzt werden soll», teilt die Schwyzer Regierung mit: Gemäss Strassengesetz sei heute eine Durchgangsfunktion von kantonaler oder interkantonaler Bedeutung erforderlich. Zubringerstrassen im Fokus
Der Regierungsrat vertritt klar die Meinung, dass die Zubringerstrassen zu den Autobahnen als Hauptstrassen zu qualifizieren seien. Die aktuell zur Diskussion stehenden Projekte hätten grundsätzlich die Funktion, den Verkehr auf die Nationalstrasse zu bringen, mithin den Kanton ans Nationalstrassennetz anzubinden.
«Der Anschluss stellt eine Strasse dar, die Durchgangsfunktion von kantonaler und interkantonaler Bedeutung hat», schreibt die Regierung. Der Anschluss stelle die Verbindung zu anderen Kantonen über das Nationalstrassennetz sicher. Der Regierungsrat zeigt sich jedoch bereit, im gesamten Kontext zu prüfen, ob eine explizite Erwähnung der Zubringerstrasse notwendig sei.
Nutzen für den ganzen Kanton
Derweil erleiden die Einsiedler Kantonsräte bei einem weiteren Vorstoss eine Abfuhr: Der Regierungsrat erklärt ihr Postulat «Kantonsbeiträge an Strassen der Bezirke und Gemeinden» als nicht erheblich.
Die Postulanten forderten in ihrem Vorstoss zu prüfen, ob nicht von der pauschalen zur anteilmässigen Beitragsfinanzierung der Verbindungsstrassen übergegangen werden soll. Die Einsiedler Räte forderten zudem eine Entflechtung von Zahlungen aus der Strassenkasse und der allgemeinen Staatskasse.
Den Gemeinden und Bezirken würden aus der Strassenrechnung pro Jahr Beiträge an deren Verbindungsstrassen ausgerichtet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort: Es gehe darum, den Strassenträgern von Verbindungsstrassen eine Abgeltung dafür zu leisten, da diese Strassen einen übergeordneten Nutzen für den ganzen Kanton stiften würden.
«Auszahlung würde kompliziert»
«Die Kantonsbeiträge werden jährlich und pauschal nach Massgabe der Länge der Verbindungsstrassen festgesetzt», teilt der Regierungsrat mit: Die Beiträge könnten gekürzt werden, wenn die Verbindungsstrassen «nicht in einem funktionstüchtigen Zustand» erhalten würden.
Die Auszahlung von Pauschalbeiträgen an die Verbindungsstrassen habe sich bewährt, schreibt die Regierung: «Die einfache Beitragsart und die periodische Resultatenkontrolle sind überzeugend und erreichen das gewünschte Ziel, funktionstüchtige Verbindungsstrassen zu haben. » Eine wie von den Postulanten vorgeschlagene anteilmässige Finanzierung (gestützt auf Kriterien wie Gewichtung der Strassenbeanspruchung) würde die Berechnung und Auszahlung unverhältnismässig verkomplizieren. «Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum bereits heute erreichten Ziel», betont der Regierungsrat.
«Neue Praxis ist richtig»
Den Bezirken und Gemeinden würden jährlich rund zwei Millionen Franken zur Abgeltung der Betriebs- und Unterhaltskosten der Bezirk- und Gemeindestrassen ausgerichtet. Bis und mit dem Jahr 2018 sei dieser Betrag der allgemeinen Staatskasse belastet worden.
«Neu wird der Aufwand Strassenwesen als Betrag des innerkantonalen Finanzausgleichs der Strassenrechnung belastet », heisst es in der Antwort: Der Regierungsrat sei von der Richtigkeit dieser neuen Praxis überzeugt.
Die Begründung dieses Anteils sei klar der Strasse zugeteilt, was eine Kostentragung durch die Strassenrechnung rechtfertigen würde. «Es braucht hierzu keine Gesetzesanpassung und somit auch keine Revision des Strassengesetzes, wie dies die Postulanten anbegehren», hält die Regierung fest.
Die Einsiedler Kantonsräte fordern, dass die Zürichstrasse Kantonsstrasse bleiben soll (von links): Rudolf Bopp (GLP), Antoine Chaix (SP), Simon Stäuble (CVP), Christian Grätzer (FDP), Daniel Kälin (SVP), Albin Fuchs (CVP), Thomas Bingisser (SVP) und Reto Keller (FDP). Es fehlt Franz Camenzind (SP). Foto: Nicole Keller